Kampf um Anerkennung: Psychogene Erblindung vor dem OVG Nordrhein-Westfalen
Psychogene Blindheit: Oberverwaltungsgericht prüft Anspruch - Kampf um Anerkennung: Psychogene Erblindung vor dem OVG Nordrhein-Westfalen
Eine Frau aus dem Kreis Steinfurt kämpft um die rechtliche Anerkennung ihrer psychogenen Erblindung – einer Erkrankung, bei der der Sehverlust ohne körperliche Schäden an den Augen auftritt. Ihr Fall ist nun vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen gelandet; die Verhandlung ist für den 27. Februar 2023 angesetzt. Streitpunkt ist, ob ihre psychische Erkrankung als gesetzlich definierte Blindheit anerkannt werden sollte.
Die Klägerin beantragte 2018 erstmals finanzielle Unterstützung sowie einen Schwerbehindertenausweis. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) lehnte ihre Anträge ab mit der Begründung, psychogene Erblindung erfülle nicht die gesetzlichen Kriterien für Blindheit nach deutschem Recht. Daraufhin zog sie vor das Verwaltungsgericht Münster, doch das Verfahren verzögerte sich aufgrund der COVID-19-Pandemie.
Das Gericht erster Instanz klärte nicht, ob ihre Erkrankung tatsächlich besteht, übertrieben dargestellt oder vorgetäuscht wird. Stattdessen blieb die Frage offen. Ein vom Gericht beauftragter Gutachter der Universität Tübingen stellte später Widersprüche zwischen den Schilderungen der Frau zu ihrem Sehvermögen und den objektiven medizinischen Tests fest. Im Gutachten hieß es, ihr rechtes Auge weise fast normales Sehvermögen auf, das linke sogar sehr gutes.
Psychogene – oder funktionelle – Erblindung tritt häufig nach schweren Traumata auf, ohne dass körperliche Schäden an Augen oder Nerven nachweisbar sind. Die Klägerin legte Berufung beim OVG ein und argumentiert, dass ihr Zustand dennoch als gesetzliche Blindheit gelten sollte. Der 12. Senat des OVG wird sein Urteil unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung am 27. Februar 2023 verkünden.
Die Entscheidung des Gerichts wird darüber bestimmen, ob die Frau finanzielle Unterstützung und Behindertenleistungen erhält. Falls das OVG zu ihren Gunsten entscheidet, könnte dies einen Präzedenzfall für die Behandlung psychogener Erblindung im deutschen Recht schaffen. Zudem wird geklärt, ob psychische Erkrankungen ohne organische Schäden die gesetzliche Definition von Blindheit erfüllen können.
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