EU verschärft Tierschutzregeln: Wer transportiert, haftet bis zum Ziel

Doris Dowerg
Doris Dowerg
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Ein altes Buch mit einer Zeichnung einer Kuh, die einen Wagen zieht, mit einem Baum im Hintergrund und der Inschrift "Einschränkung von Haustieren" auf der Seite.Doris Dowerg

EU verschärft Tierschutzregeln: Wer transportiert, haftet bis zum Ziel

Tierschutz beim Transport unterliegt strengeren rechtlichen Vorgaben nach wegweisenden Urteilen und Regulierungsänderungen

Ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2015 präzisierte, dass die Verantwortung für den Zustand der Tiere nicht allein bei den Transportunternehmen liegt. Seither müssen auch diejenigen, die den Transport organisieren, sicherstellen, dass die Tierschutzstandards in jeder Phase eingehalten werden.

Im April 2015 entschied der EuGH, dass der Schutz der Tiere bis zum endgültigen Bestimmungsort gelten muss – selbst außerhalb der EU. Transportunternehmen wurden verpflichtet nachzuweisen, dass sie ausreichende Ruhepausen, Entladestationen und angemessene Betreuung an den EU-Außengrenzen zu Drittstaaten organisiert haben. Dies baute auf der EU-Verordnung 1/2005 auf, die grundlegende Transportregeln festlegt, während nationale Gesetze wie die deutsche Tierschutztransportverordnung zusätzliche Details vorgeben.

Trotz dieser Vorschriften bleibt die Umsetzung lückenhaft. Kritiker fordern schärfere Auflagen, etwa ein Verbot von Lebendexporten in Risikoländer oder Einschränkungen beim Transport trächtiger Tiere. Zudem strich der Gerichtshof Ausnahmen für gewerbliche Wirbeltierhändler und schrieb eine behördliche Genehmigung für alle Viehtransporte vor. Dieser Schritt erfolgte nach wiederholten Verstößen gegen Transportstandards und unterstreicht, dass nicht nur die Spediteure, sondern auch die Auftraggeber für das Wohl der Tiere verantwortlich sind.

Das Urteil betonte, dass jeder, der den Transport in Auftrag gibt, den Frachtführer auswählt und die Bedingungen festlegt, die Verantwortung für die Behandlung der Tiere trägt. Dazu gehört die Gewährleistung ausreichender Ruhezeiten, sachgemäßen Umgangs und angemessener Versorgung während der gesamten Reise – unabhängig davon, ob man die Tiere selbst handelt.

Die rechtlichen Änderungen führen zu einer strengeren Kontrolle für Händler und Transportorganisatoren. Behördliche Genehmigungen sind nun für alle Viehbewegungen Pflicht, und die Tierschutzstandards müssen bis zum Eintreffen am Zielort eingehalten werden. Bei Verstößen drohen Sanktionen, da die Behörden auf eine konsequentere Durchsetzung bestehender Regeln drängen.

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