EuGH-Urteil: Airlines müssen bei selbstverschuldeten Verspätungen Passagiere entschädigen

Thies Freudenberger
Thies Freudenberger
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Eine Gruppe von Menschen steht in einer Schlange am Flughafen, einige halten Taschen, mit Stangen mit Bändern, Schildern mit Text, Bildschirmen an der Wand und Lampen an der Decke, während sie auf ihren Flug warten.Thies Freudenberger

Flugverspätung aufgrund langer Check-in-Prozedur: EU-Gericht entscheidet zugunsten der Passagiere - EuGH-Urteil: Airlines müssen bei selbstverschuldeten Verspätungen Passagiere entschädigen

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Fluggesellschaften Passagiere für Verspätungen entschädigen müssen, die dadurch entstehen, dass auf verspätete Ankünfte aus vorherigen Flügen gewartet wird. Die Entscheidung fällt nach einem Rechtsstreit mit der European Air Charter, die im Juli 2022 einen Flug von Düsseldorf nach Varna um mehr als fünf Stunden verzögert hatte. Zwei Passagiere fordern nun jeweils 400 Euro Entschädigung.

Das Urteil stellt klar, dass Airlines sich nicht auf "außergewöhnliche Umstände" berufen können, wenn Verspätungen auf eigene betriebliche Entscheidungen zurückgehen.

Der Vorfall ereignete sich am 29. Juli 2022 am Flughafen Köln/Bonn, wo überlastete Sicherheitskontrollen massive Verspätungen verursachten. Über 12.000 Passagiere auf 85 Flügen waren betroffen, darunter Eurowings, Lufthansa, Ryanair, Turkish Airlines und SunExpress. Die European Air Charter, die einen Flug von Düsseldorf nach Varna durchführte, entschied sich, auf Passagiere zu warten, die in den Sicherheitskontroll-Schlangen festsaßen.

Diese Entscheidung hatte eine Kettenreaktion zur Folge: Der Düsseldorf-Flug startete mit mehr als fünf Stunden Verspätung, woraufhin zwei Passagiere Entschädigungsansprüche geltend machten. Das Landgericht Düsseldorf legte den Fall dem EuGH vor, um zu klären, ob die Airline die Verspätung als "außergewöhnlichen Umstand" rechtfertigen könne.

Der EuGH urteilte, dass die Entscheidung der Fluggesellschaft, auf verspätete Passagiere zu warten, die direkte Ursache für die spätere Verspätung war. Er bestätigte, dass solche Entscheidungen nicht als außergewöhnliche Umstände gelten. Der Fall geht nun zurück an das Düsseldorfer Gericht, das prüfen muss, ob European Air Charter eigenständig gehandelt hat, und über die Entschädigungsforderungen entscheiden wird.

Das Urteil schafft einen klaren Präzedenzfall für künftige Fälle von Flugverspätungen, die auf betriebliche Entscheidungen zurückgehen. Fluggesellschaften können sich künftig nicht mehr auf außergewöhnliche Umstände berufen, wenn sie freiwillig auf Passagiere warten. Das Düsseldorfer Gericht wird nun über die konkreten Klagen gegen European Air Charter entscheiden.

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