Artenschutz in Osterath: Warum die Kreuzkröte trotz Schutzgesetzen in Gefahr bleibt
Artenschutz in Osterath: Warum die Kreuzkröte trotz Schutzgesetzen in Gefahr bleibt
Bedenken beim Artenschutz während der Bauarbeiten von Amprion in Osterath
Die Aktionsgruppe Meerbusch für Tierrechte und Naturschutz hat über ein Jahr lang untersucht, ob bei den Bauarbeiten von Amprion in Osterath ausreichende Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Arten eingehalten wurden. Ihre Erkenntnisse deuten auf wiederholte Versäumnisse beim Schutz der Kreuzkröte hin – eines streng geschützten Amphibs, das in Mitteleuropa vom Aussterben bedroht ist.
Die Untersuchungen der Gruppe begannen 2023 und konzentrierten sich darauf, ob Amprion die artenschutzrechtlichen Vorgaben einhielt. Ein zentrales Problem war das Fehlen neu angelegter Mulden oder Senken im südlichen Ausgleichsgebiet von Osterath – lebenswichtige Laichgewässer für die Kreuzkröte. Trotz gesetzlicher Verpflichtungen wurden solche Habitate nicht geschaffen.
Zudem gab es Probleme beim Zugang zum Baustellengelände: Tore blieben häufig nachts offen, sodass Amphibien in die Bauzone gelangen konnten. Amprion hatte behauptet, der Schutzzaun sei bis zum 31. März 2023 vollständig installiert worden. Doch die Beobachtungen der Gruppe erzählten eine andere Geschichte: Zwischen Ende Juni 2023 und Ende November 2025 dokumentierten sie Lücken und mangelhaft montierte Abschnitte in der Amphibien- und Reptilienschutzbarriere.
Ein weiteres Hindernis war die mangelnde Transparenz. Als die Gruppe Akten von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) anforderte, erhielt sie ein stark geschwärztes Dokument – von acht Seiten waren siebenhalb Seiten unleserlich gemacht, darunter alle Fotos. Eine Überprüfung der Behördendarstellung mit eigenen Beweisen war damit unmöglich. Anfragen an Amprion und die UNB blieben unbeantwortet oder wurden als unzureichend abgetan.
Zwar wurden 2018 in der Nähe zwölf temporäre Gewässer für Kammmolche angelegt, doch die Gruppe konzentriert sich auf die weiterhin ungelösten Risiken für die Kreuzkröte. Enttäuscht von der Untätigkeit der Verantwortlichen hat sie nun eine Fachanwältin für Umweltrecht beauftragt, um rechtlich gegen das Vorgehen der UNB im Artenschutz vorzugehen.
Die UNB und Amprion bestreiten die Aussagekraft der fotografischen Beweise der Gruppe. Doch die Diskrepanzen bei den Fertigstellungsterminen des Zauns und die fehlenden Lebensräume harren weiterhin einer Klärung.
Die Aktionsgruppe Meerbusch hat nun rechtliche Schritte eingeleitet, um mehr Verantwortung im Osterather Bauprojekt durchzusetzen. Ihre Belege zeigen weiterhin Lücken im Schutz der Kreuzkröte – trotz ihres strengen gesetzlichen Schutzstatus. Der Fall liegt nun bei der UNB, während die Gruppe eine konsequentere Durchsetzung der Artenschutzbestimmungen fordert.
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