Briefwahlunterlagen zu spät? Gericht lehnt Fristverlängerung vor der Bundestagswahl ab

Irmtraut Becker
Irmtraut Becker
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Eine alte Postkarte mit einer handgeschriebenen Nachricht, die an die deutsche Post adressiert ist und Text sowie einen Stempel auf der rechten Seite enthält.Irmtraut Becker

Karlsruhe verwirft Klage wegen verzögerter Lieferung von Briefwahlbriefen - Briefwahlunterlagen zu spät? Gericht lehnt Fristverlängerung vor der Bundestagswahl ab

Bundesverfassungsgericht: Verspätete Zusendung von Briefwahlunterlagen rechtfertigt keine Fristverlängerung

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Verzögerungen bei der Zusendung von Briefwahlunterlagen an im Ausland lebende Bürger keine Verlängerung der Rückgabefristen rechtfertigen. Das am Montag, den 24. Februar 2025, veröffentlichte Urteil erging nach einer Beschwerde eines in der Schweiz lebenden Deutschen, der das Verfahren vor der Bundestagswahl am Vortag anfocht. Sein Eilantrag wurde abgewiesen – Wähler haben damit vor der Wahl keine rechtlichen Handlungsmöglichkeiten.

Im Mittelpunkt des Falls stand ein deutscher Staatsbürger in der Schweiz, der seine Briefwahlunterlagen erst zwei Tage vor der Wahl am 23. Februar 2025 erhalten hatte. Er argumentierte, viele Auslandsdeutsche seien von ähnlichen Verzögerungen betroffen, und forderte, die Wahlbehörden hätten eine "Störung" im Zustellprozess feststellen müssen. Das Gericht sah jedoch keine Grundlage, die Rückgabefrist in solchen Fällen zu verlängern.

Nach der Bundeswahlordnung können verspätet eintreffende Stimmabgaben nur dann berücksichtigt werden, wenn Verzögerungen beim Rückversand nachgewiesen werden. Verspätungen bei der Ausgabe der Unterlagen sind davon jedoch nicht erfasst. Die Karlsruher Richter bestätigten diese Unterscheidung und betonten, dass Wahlen effizient ablaufen müssten, um zeitnahe Ergebnisse zu gewährleisten.

Zudem wiesen sie darauf hin, dass rechtliche Schritte vor einer Wahl extrem begrenzt seien. Betroffene Wähler könnten sich erst nach der Wahl mit einer Beschwerde wehren. Das Gericht sah darin keinen Verfassungsverstoß und unterstrich die Notwendigkeit eines reibungslosen und zügigen Wahlverfahrens.

Das Urteil bestätigt, dass Briefwahlfristen auch bei verspäteter Zusendung der Unterlagen nicht verlängert werden. Auslandsdeutsche müssen ihre Stimmen fristgerecht abgeben – unabhängig vom Erhaltstermin. Damit ist der Weg für vorzeitige Klagen in ähnlichen Fällen künftiger Wahlen versperrt.

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