Gewerbeimmobilien in NRW zahlen doppelt – jetzt klagen Unternehmen gegen die Grundsteuer-Reform

Höhere Gewerbesteuer - Gericht prüft NRW-Regelung - Gewerbeimmobilien in NRW zahlen doppelt – jetzt klagen Unternehmen gegen die Grundsteuer-Reform
In Nordrhein-Westfalen (NRW) eskaliert ein Rechtsstreit über die Grundsteuer, nachdem vier Unternehmen die 2024 eingeführten neuen Regelungen anfechten. Im Mittelpunkt des Konflikts stehen höhere Steuermessbeträge für Gewerbeimmobilien im Vergleich zu Wohnimmobilien. Städte wie Köln, Düsseldorf und Essen haben diese differenzierten Sätze bereits umgesetzt – was bei Wirtschaftsverbänden und Steuerzahlerorganisationen auf scharfe Kritik stößt.
Die Wurzeln des Problems reichen bis ins Jahr 2018 zurück, als das Bundesverfassungsgericht das damalige Grundsteuersystem für veraltet und verfassungswidrig erklärte. Dies führte zu einer bundesweiten Reform, die NRW 2024 übernahm. Die neuen Vorschriften geben den Kommunen die Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien festzulegen.
Seit Juli 2024 dürfen Städte in NRW diese Aufspaltung vornehmen. Essen und Dortmund besteuern Gewerbeimmobilien inzwischen fast doppelt so hoch wie Wohnimmobilien – mit Steuermesszahlen von 1.290 % bzw. 1.245 % gegenüber 655 %. Die Änderungen bleiben nicht unwidersprochen: Vier Unternehmen aus dem Ruhrgebiet haben beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage eingereicht und argumentieren, das System benachteilige Unternehmen unrechtmäßig. Rund 120 ähnliche Klagen sind derzeit anhängig. Ein Urteil in den ersten Verfahren würde zunächst nur die vier Kläger betreffen, könnte aber maßgeblich beeinflussen, wie andere Kommunen die Steuer künftig erheben.
Der Bund der Steuerzahler NRW kritisiert die Reform scharf und behauptet, Wohnimmobilienbesitzer trägen nach wie vor eine zu hohe Last. Gleichzeitig warnen die Industrie- und Handelskammern (IHKs), die Regelung setze Unternehmen in ein strukturelles Ungleichgewicht. Sie sprechen von einem "Flickenteppich ungleicher Belastungen" im Land. Das NRW-Finanzministerium verteidigt hingegen das Vorgehen und betont, die Flexibilität enable den Städten, die Sätze an lokale Gegebenheiten anzupassen. Dadurch werde verhindert, dass Wohnimmobilien übermäßig belastet werden.
Die Entscheidung des Gerichts in den vier anhängigen Verfahren könnte richtungsweisend für die Dutzenden weiteren Klagen sein. Sollten die Kläger Erfolg haben, könnten Kommunen unter Druck geraten, ihre Steuermessbeträge anzupassen. Bis dahin zahlen Unternehmen in NRW jedoch weiterhin deutlich höhere Abgaben als Hauseigentümer.

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