31 March 2026, 14:35

Rechtsanspruch auf Hortplatz ab 2026 – doch die Realität hinkt hinterher

Plakat mit Text und Logo, das "Die spezielle Anmeldephase für die Gesundheitsversorgung ist bis zum 15. August verlängert." angibt.

Rechtsanspruch auf Hortplatz ab 2026 – doch die Realität hinkt hinterher

Ab 2026 hat in Deutschland jedes Kind einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz im Hort – beginnend mit den Erstklässlern. Die neue Regelung soll berufstätige Eltern entlasten, da der Unterricht oft bereits um 11:30 Uhr endet. Doch da die Nachfrage voraussichtlich das Angebot übersteigen wird, könnten viele Familien weiterhin Schwierigkeiten haben, einen Platz zu bekommen.

Die Stadt Bergisch Gladbach arbeitet bereits daran, die Kapazitäten für die Schulkindbetreuung bis zum Schuljahr 2026/27 auszubauen. Bis zum 31. März 2026 sollen drei zentrale Projekte umgesetzt sein: ein modularer Anbau an der Gladbacher Schule, der im Januar 2026 fertiggestellt wird und 150 zusätzliche Plätze schafft; eine energetische Sanierung der Refrather Schule, die bis zum Sommer 2026 abgeschlossen sein soll und 120 weitere Betreuungsmöglichkeiten bietet; sowie eine Kooperation mit örtlichen Bürgerzentren für die Herkenrather Schule, die bis August 2026 voraussichtlich 100 zusätzliche Plätze bereitstellen wird.

Trotz dieser Maßnahmen bleibt der Platzmangel die größte Herausforderung. Bauliche Erweiterungen brauchen Zeit, und die Stadt kann noch nicht sagen, wie viele Betreuungsplätze im kommenden Jahr tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Schulleitungen und Träger der Schulkindbetreuung haben bereits gewarnt, dass die Nachfrage das Angebot voraussichtlich übersteigen wird.

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Das neue Gesetz sichert zwar den Erstklässlern Vorrang – ältere Schülerinnen und Schüler könnten jedoch benachteiligt werden. Noch unklar ist allerdings, nach welchen genauen Kriterien die begrenzten Plätze vergeben werden. Eltern haben die Anmeldefrist für die Grundschulen bereits verpasst; die endgültigen Zusagebescheide – inklusive der Hortplätze – werden voraussichtlich erst Ende März verschickt.

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz tritt zwar 2026 in Kraft, doch die Verfügbarkeit bleibt ungewiss. Bergisch Gladbach hat zwar die Kapazitäten erweitert, dennoch könnten viele Familien weiterhin mit Engpässen konfrontiert sein. Die Stadt hat noch nicht dargelegt, wie die Plätze verteilt werden sollen – und wie viele es überhaupt geben wird.

Quelle