Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen: Erste Entschädigungen für Opfer des Millionen-Coups
Iwona KohlSparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen: Erste Entschädigungen für Opfer des Millionen-Coups
Opfer des großen Einbruchs bei der Sparkasse Gelsenkirchen-Buer erhalten erste Entschädigungen
Die Geschädigten des spektakulären Einbruchs in die Sparkasse Gelsenkirchen-Buer beginnen, Entschädigungszahlungen zu erhalten. Über 3.000 Schließfächer wurden aufgebrochen, wodurch viele Kunden erhebliche Verluste erlitten. Nun laufen rechtliche Schritte, da einige Betroffene weitere Ansprüche gegen die Bank geltend machen.
Bei dem Einbruch in der Gelsenkirchener Filiale waren nahezu alle 3.250 Kundenschließfächer gewaltsam geöffnet worden. Zwar waren die Fächer von der Sparkasse jeweils mit etwa 10.300 Euro versichert, doch vielen Opfern fehlte eine zusätzliche Hausratversicherung, um den vollen Wert ihrer Verluste abzudecken.
Die ersten Auszahlungen erfolgten über die Hausratversicherungen der Geschädigten, die im Durchschnitt etwas mehr als 22.000 Euro erhielten. Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann erstritt für elf Mandanten insgesamt rund 250.000 Euro, während die Anwälte Ralf Bürger und Christian Dreier für einen weiteren Klienten etwa 20.000 Euro durchsetzten. Entscheidend für diese Forderungen war eine lückenlose Dokumentation der Inhalte der jeweiligen Fächer.
Mittlerweile wurden zwei Klagen gegen die Sparkasse beim Landgericht Essen eingereicht. Ein vorläufiger Gütetermin ist für Juni angesetzt, da betroffene Kunden weitere Entschädigungen anstreben.
Die bisherigen Zahlungen stellen für die Opfer des Coups einen ersten Schritt dar. Dennoch hoffen viele auf laufende Rechtsverfahren, um ihre Verluste auszugleichen. Das Ergebnis der Verhandlung im Juni könnte entscheiden, ob weitere Geschädigte zusätzliche Entschädigungen erhalten.






