26 March 2026, 08:22

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und bleibt erstmal ungestraft

Verkehrszeichen warnt vor einer unfallträchtigen Schulzone mit einer Person in der Nähe, Bäumen, Strommasten, einem Haus und Himmel im Hintergrund.

Radfahrer rast mit 59 km/h durch 30er-Zone – und bleibt erstmal ungestraft

Radschnellfahrer mit fast doppeltem Tempolimit in Nachrodt-Wiblingwerde geblitzt

Bei einer jüngsten Verkehrskontrolle in Nachrodt-Wiblingwerde wurde ein Radfahrer mit nahezu doppelter Höchstgeschwindigkeit erwischt. Der Vorfall ereignete sich am 18. März 2026 in der Nähe einer Schule, einer Sporthalle und eines Schwimmbads. Zwar wurde der Fahrer nicht sofort angehalten, doch die gemessene Geschwindigkeit wirft Fragen nach den Konsequenzen für temposündende Radfahrer auf.

Die Geschwindigkeitsmessung ergab, dass der Radler 59 km/h in einer 30er-Zone fuhr – und damit zu den schnellsten Verkehrsteilnehmern zählte, die während der Aktion erfasst wurden. Anders als Autofahrer müssen Radfahrer bei Tempoverstößen jedoch mit anderen Folgen rechnen.

Nach geltenden Regeln können Radfahrer, die Geschwindigkeitsbegrenzungen überschreiten, Verwarnungen oder Bußgelder zwischen 15 und 35 Euro erhalten. Besonders in Schulnähe, wo die Sicherheitsbedenken höher sind, fallen die Strafen strenger aus. Der Bußgeldkatalog für Kraftfahrer gilt nicht direkt für Fahrräder, sodass der Radler nicht mit den gleichen automatischen Sanktionen wie ein Autofahrer rechnen müsste.

Da der Fahrer nicht angehalten wurde, erfolgte zunächst keine unmittelbare Maßnahme. Sollten die Behörden jedoch im Nachhinein eine konkrete Gefährdung feststellen, könnte dennoch ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg eingetragen werden. Die endgültige Entscheidung hinge dann von der Verkehrssituation zum Zeitpunkt der Tat ab – nicht allein von der Geschwindigkeit.

Über Durchschnittsgeschwindigkeiten oder Details zu anderen Verkehrsteilnehmern gab die Kontrollaktion keine Auskunft. Dokumentiert wurden lediglich Einzelverstöße und die höchsten gemessenen Tempi.

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Der Fall zeigt, dass Geschwindigkeitsregeln für alle Verkehrsteilnehmer gelten – auch für Radfahrer. Zwar wurde vor Ort kein Bußgeld verhängt, doch eine spätere Prüfung könnte noch zu Konsequenzen führen. Die Behörden werden bewerten, ob die hohe Geschwindigkeit eine Gefahrenlage schuf, bevor über weitere Schritte entschieden wird.

Quelle