Gescheiterte Abschiebung von Issa al H.: Warum die Behörden in Paderborn leer ausgingen
Thies FreudenbergerGescheiterte Abschiebung von Issa al H.: Warum die Behörden in Paderborn leer ausgingen
Geplante Abschiebung von Issa al H. nach Bulgarien scheitert
Am 5. Juni 2023 scheiterte die geplante Abschiebung von Issa al H. nach Bulgarien, nachdem die Behörden ihn in seiner Unterkunft in Paderborn nicht antrafen. Der Einsatz, an dem fünf Mitarbeiter der Ausländerbehörde und Polizeibeamte beteiligt waren, dauerte etwa 30 Minuten, bevor er abgebrochen wurde.
Der Versuch begann, als die Beamten in der Einrichtung in Paderborn eintrafen – einem Ort, der bereits durch frühere gescheiterte Abschiebungen bekannt war. Ihre Fahrzeuge parkten in voller Sichtweite der Straße, was Issa al H. vermutlich auf ihre Anwesenheit aufmerksam machte. Als sie sein Zimmer durchsuchten, war er bereits nicht mehr vor Ort.
Während des Einsatzes durften die Beamten die Zimmer anderer Bewohner nicht überprüfen. Die Ausländerbehörde Bielefeld bestätigte später, dass solche Durchsuchungen aus Kapazitätsgründen nicht durchgeführt werden. Noch am selben Mittag kehrte Issa al H. in die Unterkunft zurück.
Nach dem gescheiterten Versuch wurden keine weiteren Anstrengungen unternommen, ihn abzuschieben. Seit dem Anschlag in Solingen müssen die Einsatzkräfte nun einen schriftlichen Bericht vorlegen, in dem sie darlegen, wie und warum eine Abschiebung nicht gelungen ist.
Das gescheiterte Verfahren markierte das Ende der aktiven Abschiebebemühungen für Issa al H. Die Behörden unternahmen danach keine weiteren Versuche. Der Fall verdeutlicht die verfahrensrechtlichen Herausforderungen bei Abschiebungen, darunter Probleme mit der Sichtbarkeit der Einsatzkräfte und Einschränkungen bei Zimmerdurchsuchungen.






