Gericht gibt grünes Licht für Windpark trotz Protesten von Gleitschirmfliegern
Iwona KohlDrachenflieger-Gleiter scheitern mit Eilantrag gegen neue Windräder - Gericht gibt grünes Licht für Windpark trotz Protesten von Gleitschirmfliegern
Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen hat seinen juristischen Kampf gegen den Bau eines nahegelegenen Windparks verloren. Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied, dass die sechs geplanten Windkraftanlagen keine ernsthafte Gefahr für den Betrieb des Vereins darstellen. Mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr zählt der Flugplatz zu den meistfrequentierten in der Region.
Der Verein hatte einen Eilantrag gestellt und argumentiert, der Windpark werde gefährliche Turbulenzen erzeugen und die Flüge einschränken. Die Turbinen würden sie gezwungen, den Betrieb häufiger einzustellen, was ihre Aktivitäten massiv beeinträchtigen würde, so die Begründung.
Das Gericht wies diese Bedenken zurück. Es verwies darauf, dass Flüge bereits bei Windgeschwindigkeiten über 30 Stundenkilometern generell untersagt sind – unabhängig vom Windpark. Unter 20 Stundenkilometern fanden die Richter keine Hinweise darauf, dass die Anlagen zu nennenswerten Beeinträchtigungen führen würden.
Die geplante Standortfläche liegt in einer ausgewiesenen Windenergiezone, wie im Landesentwicklungsplan festgelegt. Zudem bestätigte das Gericht, dass der Verein im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden war. Da die Turbinen erst ab einer Windgeschwindigkeit von 11 Stundenkilometern in Betrieb gehen, sahen die Richter die Ängste des Vereins als unbegründet an.
Die Entscheidung ebnet den Weg für den Bau des Windparks südlich von Meschede. Der Verein muss seinen Betrieb nun unter den bestehenden Sicherheitsvorschriften fortsetzen – ohne zusätzliche Auflagen durch das Gericht. Das Urteil bestätigt, dass das Projekt den regionalen Planungs- und Sicherheitsstandards entspricht.






