Bauverbote in NRW: Hochspannungsleitung blockiert Projekte bis 2029
Bauverbote in Teilen von Nordrhein-Westfalen: Weg frei für neue Hochspannungsleitung
Ab dem 4. Mai 2026 gilt in Teilen Nordrhein-Westfalens eine vorläufige Veränderungssperre, um den Bau einer neuen 380-Kilovolt-Hochspannungsleitung vorzubereiten. Bis zum 30. Juni 2029 werden entlang der geplanten Trasse zwischen Westerkappeln und dem Umspannwerk Gersteinwerk Nutzungsbeschränkungen gelten. Ziel ist es, Veränderungen zu verhindern, die den Bau behindern oder Grundstückswerte in den betroffenen Gebieten künstlich in die Höhe treiben könnten.
Von der Sperre betroffen sind unter anderem der Ausbau von Gebäuden, die Intensivierung von Landwirtschaft oder Forstwirtschaft sowie die Verlegung von Erdkabeln oder Leitungen. Detaillierte Karten der betroffenen Zonen wird die Bezirksregierung Münster ab dem 1. Mai 2026 online veröffentlichen. Anwohner können die Unterlagen bis zum 19. Mai 2026 einsehen.
Der erste Abschnitt der Freileitung soll vom Umspannwerk Westerkappeln bis zur Grenze des Kreises Steinfurt/Warendorf führen. Der genaue Verlauf der gesamten Strecke zwischen Westerkappeln und Gersteinwerk wird jedoch erst im Rahmen des späteren Planfeststellungsverfahrens endgültig festgelegt.
Der Netzbetreiber Amprion GmbH plant, den Antrag für das südliche Teilstück bei Westerkappeln Anfang 2029 einzureichen. Das Gesamtprojekt wird in vier separate Planfeststellungsabschnitte unterteilt, die jeweils einzeln geprüft werden müssen, bevor mit dem Bau begonnen werden kann.
Die Sperre bleibt über drei Jahre in Kraft, um sicherzustellen, dass vor der finalen Festlegung der Trasse keine größeren Veränderungen vorgenommen werden. Nach der Genehmigung wird die neue 380-kV-Leitung ein zentraler Bestandteil der regionalen Strominfrastruktur sein. Die Übersichtskarten werden Anfang Mai öffentlich zugänglich sein, sodass Grundeigentümer und Kommunen ausreichend Zeit haben, sich über die Einschränkungen zu informieren.






