98.000 Euro verschwunden: Frau verklagt Sparkasse wegen verweigerter Auszahlung
Irmtraut Becker98.000 Euro verschwunden: Frau verklagt Sparkasse wegen verweigerter Auszahlung
Eine Frau aus Heiligenhaus klagt gegen die Kreissparkasse Düsseldorf, um 98.000 Euro von ihrem Sparguthaben zurückzufordern. Die Bank verweigerte im Mai 2024 die Auszahlung der Gelder bei dem Versuch, das Konto aufzulösen – mit der Begründung, das Konto existiere nicht.
Der Streit landet nun vor dem Landgericht Düsseldorf, wo heute der Prozess beginnt. Der verstorbene Ehemann der Klägerin hatte das Sparkonto im Jahr 2003 eröffnet. Die Frau besitzt Kontoauszüge über einen Zeitraum von 20 Jahren, der jüngste stammt vom Februar 2024. Ihr Mann war zu diesem Zeitpunkt schwer erkrankt und verstarb kurz darauf.
Als sie im Mai versuchte, das Konto aufzulösen, lehnte die Bank ihren Antrag ab. Die Kreissparkasse Düsseldorf behauptet, die Kontoauszüge seien gefälscht, und bestreitet, dass es jemals ein solches Konto gegeben habe.
Ihr Anwalt, Volker Kukorus, wirft der Bank einen Fehler vor. Er fordert die sofortige Freigabe der 98.000 Euro, die seiner Mandantin als ihr rechtmäßiges Erspartes zustehen. Das Gericht wird nun die Beweislage prüfen, darunter die vorgelegten Kontoauszüge der Klägerin sowie die Unterlagen der Bank. Die Entscheidung wird zeigen, ob das Geld zurückerstattet oder weiterhin einbehalten wird.
Das Urteil könnte richtungsweisend für ähnliche Streitfälle um langjährige Sparguthaben werden.






