14 January 2026, 18:44

Viehhalter hetzen gegen Januar-Fristen für Meldungen und Antibiotika-Datenbank

Eine Gruppe von Schweinen steht zusammen in einem Stall, sie sehen besorgt aus, mit einem Schuppen und Fenstern im Hintergrund.

Viehhalter hetzen gegen Januar-Fristen für Meldungen und Antibiotika-Datenbank

Deutsche Viehhalter stehen zu Jahresbeginn vor einem straffen Zeitplan mit mehreren Meldefristen. Zwischen dem 1. und 31. Januar müssen Schweine- und Rinderhalter wichtige Daten an die HI-Tier-Datenbank, die Antibiotika-Datenbank (TAM) sowie den Tierseuchenfonds übermitteln. Versäumte Fristen können sich auf Fördergelder und die Einhaltung von Branchenstandards auswirken.

Für Schweinehalter gilt die erste Deadline: Die jährliche Bestandsmeldung über HI-Tier muss bis zum 15. Januar erfolgen. Die Angaben müssen den Tierbestand zum 1. Januar widerspiegeln und sind direkt mit der Förderfähigkeit verknüpft. Zudem müssen die Betriebe zwischen dem 1. und 14. Januar ihre Produktionsart sowie die Bestandszahlen für die zweite Jahreshälfte 2025 an die Antibiotika-Datenbank (TAM) melden – selbst wenn keine Antibiotika eingesetzt wurden, ist eine Nullmeldung verpflichtend.

Beim Tierseuchenfonds verlangen alle Bundesländer eine Bestandsaufnahme zum 1. Januar, die Abgabefristen variieren jedoch. Die Meldungen müssen zwischen dem 17. und 31. Januar eingereicht werden, je nach Bundesland. Betriebe, die an der Initiative Tierwohl (ITW) teilnehmen, müssen zudem eine jährliche Bewertung von Stallklima und Trinkwasserqualität vornehmen. Zudem treten verschärfte Biosicherheitsvorgaben in Kraft: Ab dem 1. Januar 2026 verlangt das QS-Qualitätssicherungssystem strengere Maßnahmen, darunter individuelle Risikobewertungen für Rinder- und Schweinebetriebe. Bis zum 1. Juli 2026 müssen die Höfe nachweisen, dass sie das Biosicherheits-Ampeltool bei QS-Audits anwenden.

Die ersten Wochen des neuen Jahres bringen für Viehhalter eine Flut an Verwaltungsaufgaben mit sich. Pünktliche und korrekte Meldungen sichern die Einhaltung von Förderauflagen und Branchenstandards. Wer die Fristen verpasst, riskiert den Verlust von Subventionen oder Sanktionen nach QS- und ITW-Vorgaben.