08 April 2026, 06:21

Verbraucher warnen vor dubiosen Forderungen von 1N Telecom und TPI Investment

Ein Plakat mit Text und Logo, das versteckte Gebühren in Rechnungen zeigt, die Familien monatlich Hunderte von Dollar kosten können.

Verbraucher warnen vor dubiosen Forderungen von 1N Telecom und TPI Investment

Verbraucher in ganz Deutschland berichten von unerwarteten Zahlungsforderungen der 1N Telecom und deren Inkassodienstleister TPI Investment. Viele geben an, unter falschen Versprechungen zum Anbieterwechsel gedrängt worden zu sein – und sehen sich nun mit aggressiven Forderungen von bis zu 500 Euro konfrontiert. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Vorgehensweise des Unternehmens nun als inakzeptabel scharf verurteilt.

Die Probleme begannen, als Verbraucher – oft ehemalige Kunden der Deutschen Telekom – Unterlagen unterschrieben, die sie für einfache Vertragsverlängerungen hielten. Stattdessen wurden ihre ursprünglichen Verträge gekündigt, und sie wurden ohne ihr Wissen zu 1N Telecom gewechselt. Einige stellten später fest, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens – nur über einen Internetlink in den Papierformularen zugänglich – rechtlich unwirksam waren.

Das Amtsgericht Leipzig urteilte kürzlich, dass ein solcher Vertrag nie rechtsgültig zustande gekommen sei. Dennoch beharrte 1N Telecom auf die Zahlungen, selbst nachdem Kunden die Verträge formell widerrufen oder angefochten hatten. Viele berichteten zudem von anhaltender, unerwünschter Werbung und gefälschten Gewinnspielbenachrichtigungen des Unternehmens.

Mittlerweile hat 1N Telecom seine strittigen Forderungen an TPI Investment verkauft. Betroffene erhalten nun Vergleichsangebote – oft mit Forderungen von 200 Euro pro Fall. Die Verbraucherzentrale Sachsen bezeichnet diese Praktiken als dreist und rät Verbrauchern dringend, nicht zu zahlen.

Das Gerichtsurteil bestätigt, dass einige Verträge von 1N Telecom rechtlich unwirksam sind. Dennoch sehen sich ehemalige Kunden weiterhin mit Forderungen von TPI Investment konfrontiert. Behörden und Verbraucherschützer raten Betroffenen nun, die Ansprüche anzufechten, statt den Zahlungsaufforderungen nachzukommen.

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