Politische Wissenschaftlerin Ulrike Guérot verliert erneut vor Gericht - Ulrike Guérot scheitert erneut mit Klagen gegen ihre Uni-Entlassung
Die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot hat eine weitere juristische Schlacht um ihre Entlassung durch die Universität Bonn verloren. Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte ein früheres Urteil, wonach ihre Kündigung rechtmäßig war. Es ist bereits das zweite Mal, dass ein Gericht ihre Klagen abgewiesen hat.
Guérot war im Februar 2023 von der Universität Bonn entlassen worden, nachdem ihr Plagiatsvorwürfe gemacht worden waren. Das Arbeitsgericht Bonn hatte zunächst gegen sie entschieden und festgestellt, dass sie in ihrer Bewerbung um eine Dozentenstelle ein Buch mit plagiatierten Inhalten angegeben hatte.
Das Landesarbeitsgericht Köln hat diese Entscheidung nun bestätigt. Der vorsitzende Richter Lothar Staschik erklärte, Guérots Verhalten während des Bewerbungsverfahrens sei unangemessen gewesen. Das Gericht wies ihre Berufung zurück und bekräftigte damit das vorherige Urteil.
Guérot, bekannt für ihre umstrittenen Positionen, erlangte während der COVID-19-Pandemie Bekanntheit, als sie Regierungs-Schutzmaßnahmen kritisierte. Sie ist zudem Autorin des Bestsellers „Wer schweigt, stimmt zu“. In jüngster Zeit sorgten vor allem ihre Äußerungen zum Ukraine-Krieg – darunter Forderungen nach sofortigen Friedensverhandlungen – für Kritik. Einige werfen ihr vor, die Rollen von Angreifer und Opfer im Konflikt zu verzerren.
Mit dem Urteil ist Guérots rechtlicher Kampf gegen ihre Entlassung endgültig gescheitert. Die Entscheidung bestätigt, dass die Universität Bonn rechtmäßig gehandelt hat, als sie ihr die Stelle kündigte. Guérot bleibt eine polarisierende Figur in politischen und akademischen Debatten.
