Totensonntag: Warum der VfL Bochum auf seine Hymne verzichtete
Deutschland beging vergangenen Sonntag den Totensonntag, den evangelischen Buß- und Bettag. An diesem Tag gelten strenge Regeln für Unterhaltungsveranstaltungen, darunter in einigen Regionen Verbote für Musik und Filmvorführungen. Betroffen waren auch Fußballvereine und öffentliche Veranstaltungen im ganzen Land.
In Nordrhein-Westfalen ruhten alle Unterhaltungsaktivitäten bis 18 Uhr. Der VfL Bochum verzichtete vor dem Spiel auf die übliche Vorab-Hymne Bochum, während die U23-Mannschaft des Clubs den Anpfiff gegen den FC Gütersloh sogar exakt auf 18 Uhr legte, um die Vorschriften einzuhalten.
Ähnliche Einschränkungen gelten am Karfreitag: Über 750 Filme – darunter Das Leben des Brian, Die nackte Kanone und Heidi in den Bergen – dürfen an diesem Tag nicht gezeigt werden. Die Liste, die von der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) verwaltet wird, wurde seit 2015 nicht mehr aktualisiert. Die Verbote basieren jedoch nicht auf Entscheidungen der FBW (Filmbewertungsstelle Wiesbaden), die lediglich Bewertungen wie „wertvoll“ oder „besonders wertvoll“ vergibt, sondern auf den Feiertagsgesetzen der Länder und dem Jugendschutzrecht.
Der Einfluss der Kirchen reicht in Deutschland weit über die Unterhaltungsbranche hinaus: Die Finanzämter ziehen die Kirchensteuer ein, und Geistliche haben Sitze in den Rundfunkräten. Diese jahrzehntelange Verflechtung hat kulturelle und rechtliche Normen geprägt.
Totensonntag und Karfreitag verdeutlichen, wie tief religiöse Traditionen die deutschen Unterhaltungsgesetze prägen. Fußballspiele, Musik und Filmvorführungen passen sich jedes Jahr diesen Regeln an. Das System bleibt unverändert – die FSK-Liste und die Landesvorschriften bestimmen weiterhin, was gezeigt werden darf und was nicht.