27 April 2026, 16:28

Taylor Swift wehrt sich mit Markenrecht gegen KI-Missbrauch ihrer Stimme und ihres Images

Ein Mann im Anzug spricht in ein Mikrofon an einem Rednerpult, wahrscheinlich um die Genehmigung eines Gesetzes durch die Regierung zum Verbot des Internets anzusprechen.

Taylor Swift wehrt sich mit Markenrecht gegen KI-Missbrauch ihrer Stimme und ihres Images

Taylor Swift hat rechtliche Schritte eingeleitet, um ihre Stimme und ihr Image vor unberechtigter Nutzung durch KI zu schützen. Am 24. April 2023 reichte ihr Unternehmen drei Markenanmeldungen beim US-Patent- und Markenamt (USPTO) ein. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund einer zunehmenden Verbreitung von KI-generierten Fälschungen, darunter Deepfake-Bilder und nicht autorisierte Chatbot-Nachahmungen der Sängerin.

Die Anmeldungen folgen auf eine ähnliche Vorgehensweise des Schauspielers Matthew McConaughey, der bereits 2025 vergleichbare Schutzrechte sicherte. Beide Fälle unterstreichen die wachsenden Bedenken in der Unterhaltungsbranche, dass KI ohne Erlaubnis das Erscheinungsbild von Künstlern missbrauchen könnte.

Zwei von Swifts Anträgen betreffen Klangmarken für ihre Stimme. Der erste schützt den Satz "Hey, hier ist Taylor Swift", der zweite die Variante "Hey, ich bin's, Taylor". Diese Anmeldungen ähneln McConaugheys früherer Markenregistrierung für seinen ikonischen Spruch "Alles klar, alles klar, alles klar!", ebenso wie für Audio- und Videoaufnahmen seiner Stimme und seines Bildes.

Der dritte Antrag zielt auf eine Bildmarke ab. Geschützt wird ein spezifisches Foto von Swift, auf dem sie eine pinke Gitarre hält, einen mehrfarbigen, schillernden Ganzkörperanzug trägt und auf einer pinken Bühne steht. Solch detaillierte Schutzrechte könnten ihr helfen, gegen KI-generierte Inhalte vorzugehen, die ihr Aussehen oder ihre Stimme imitieren.

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Rechtsexperten zufolge können Markenklagen vor Bundesgerichten eingereicht werden und bieten damit eine stärkere Abschreckung als andere juristische Wege. Diese Strategie könnte sich weiter verbreiten, da KI-Tools es immer einfacher machen, die Stimmen und Bilder von Prominenten zu kopieren. Disney ging im Dezember 2025 ähnlich vor und schickte Google eine Abmahnung, nachdem dessen KI-Plattform Gemini kopierte Versionen von markengeschützten Disney-Figuren erzeugt hatte.

Swifts Entscheidung spiegelt die allgemeinen Ängste der Branche wider. KI wurde bereits genutzt, um gefälschte pornografische Bilder von ihr zu erstellen und sie in den Chatbots von Meta nachzuahmen. Durch die Markenregistrierung zentraler Aspekte ihrer Identität verschafft sie sich klarere rechtliche Handhaben, um sich zur Wehr zu setzen.

Die Markenanmeldungen geben Swift wirksamere juristische Mittel an die Hand, um gegen den unberechtigten KI-Einsatz ihrer Stimme und ihres Bildes vorzugehen. Sollte sie damit erfolgreich sein, könnte ihr Vorgehen ein Präzedenzfall für andere Künstler werden, die mit ähnlichen Bedrohungen konfrontiert sind. Gleichzeitig zeigt der Schritt, wie sich das Urheber- und Markenrecht an die Herausforderungen einer fortschreitenden KI-Technologie anpassen könnte.

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