08 June 2026, 22:22

Stichwahl in Bergisch Gladbach: Bürgermeister und Landrat werden am 28. September 2025 entschieden

Wiederholungswahl am Sonntag, den 28. September 2025 - Wichtige Informationen

Stichwahl in Bergisch Gladbach: Bürgermeister und Landrat werden am 28. September 2025 entschieden

Stichwahl um das Bürgermeisteramt in Bergisch Gladbach und die Position des Landrats im Rheinisch-Bergischen Kreis am 28. September 2025

Am Sonntag, dem 28. September 2025, findet die Stichwahl für das Amt des Bürgermeisters von Bergisch Gladbach sowie für die Position des Landrats im Rheinisch-Bergischen Kreis statt. Wählerinnen und Wähler, die bereits an der ersten Wahl am 14. September teilgenommen und ihre Unterlagen per Post beantragt hatten, erhalten die Stichwahlunterlagen automatisch zugesandt.

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet – an denselben Standorten wie bei der Abstimmung am 14. September. Wer vor der ersten Wahl Briefwahl beantragt hatte, kann nicht einfach vor Ort wählen: Entweder muss der per Post erhaltene Stimmzettel genutzt oder das ursprüngliche Wahlmaterial im Wahllokal vorgelegt werden.

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Briefwahlunterlagen können bis 16 Uhr am 28. September in den städtischen Briefwahlkästen oder im zentralen Wahlbüro abgegeben werden. Wer unerwartet erkrankt, kann noch bis 15 Uhr am Wahltag im Wahlbüro mit gültigem Personalausweis einen Antrag auf Briefwahl stellen.

Das Wahlbüro kann auf Anfrage bestätigen, ob ein Antrag auf Briefwahlunterlagen vorliegt. Unschlüssige Wähler können vor dem Gang zur Urne prüfen, ob sie korrekt registriert sind.

In der Stichwahl werden sowohl das Bürgermeisteramt als auch die Position des Landrats endgültig entschieden. Die Abläufe entsprechen denen der ersten Wahl, wobei strenge Fristen für Brief- und Präsenzwahl gelten. Die Behörden erinnern daran, Stimmzettel fristgerecht abzugeben oder bei einer Abstimmung vor Ort die erforderlichen Unterlagen mitzubringen.

Quelle