07 June 2026, 22:18

Stadtrat: Drei Einsprüche gegen Sitzverteilung scheitern an rechtlichen Mängeln

Stadtverwaltung lehnt Einwände gegen Berechnung der Sitzverteilung ab

Stadtrat: Drei Einsprüche gegen Sitzverteilung scheitern an rechtlichen Mängeln

Drei Einsprüche gegen die Sitzverteilung im Stadtrat wurden von der örtlichen Verwaltung zurückgewiesen. Die Beschwerden, eingereicht von Mitgliedern des Wahlausschusses und einem AfD-Vertreter, richteten sich gegen die mathematische Methode zur Sitzvergabe. Die Behörden erklärten sie aufgrund unzutreffender rechtlicher Argumente für unzulässig.

Die Einsprüche waren von Michael Kirbach, Anissa Saysay und Bodo Gilz eingereicht worden, wobei Letzterer als Sprecher des AfD-Stadtverbandes fungiert. Ihre Bedenken konzentrierten sich auf das Berechnungsverfahren bei der Sitzverteilung, das ihrer Ansicht nach fehlerhaft sei. Zur Untermauerung ihrer Position beriefen sie sich auf die Ratsgeschäftsordnung.

Die Verwaltung wies diese Vorwürfe zurück und begründete dies damit, dass die angeführten Regelungen auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar seien. Nach dem Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalens müssen Einsprüche auf stichhaltigen rechtlichen Gründen beruhen – eine Voraussetzung, die laut Prüfung nicht erfüllt war. Der Wahlprüfungsausschuss, der mit der Erstbewertung betraut war, bestätigte diese Entscheidung.

Als nächster Schritt folgt die neu gebildete Ratsversammlung. Nach ihrer konstituierenden Sitzung wird das Gremium die Einsprüche offiziell prüfen. Dieses Vorgehen entspricht dem üblichen Verfahren, bei dem Wähler oder Parteien bis zu einem Monat nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Bedenken gegen dessen Gültigkeit vorbringen können.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die abgelehnten Einsprüche bedeuten, dass die aktuelle Sitzverteilung vorerst Bestand hat. Der neue Rat wird sich in seiner ersten Sitzung mit der Angelegenheit befassen, was den Beginn der offiziellen Prüfung durch den Wahlprüfungsausschuss markiert. Weitere Schritte hängen von dessen Erkenntnissen und den rechtlichen Rahmenbedingungen für Wahlanfechtungen ab.

Quelle