Rheinberg feiert Sieg: Regionalplan Ruhr für rechtswidrig erklärt
Die Stadt Rheinberg begrüßt ein Gerichtsurteil, das den Regionalplan Ruhr für rechtswidrig erklärt. Die Entscheidung fällt nach dem Widerstand Rheinbergs, des Kreises Wesel und weiterer Kommunen gegen die geplante Ausweitung von Abbaugebieten in der Region.
Rheinberg hatte gemeinsam mit dem Kreis Wesel und benachbarten Gemeinden Klage gegen den Plan erhoben. Sie argumentierten, dass der verstärkte Abbau von Kies und Sand den Anwohnern, der Natur und der Landschaft im Niederrheingebiet schaden würde. Bürgermeister Philipp Richter betonte, dass Rheinberg bereits seit Jahren unter den Belastungen durch die bestehenden Abbauaktivitäten leide.
Das Gericht gab den Klägern recht und erklärte den gesamten Regionalplan für ungesetzlich. Die schriftliche Begründung des Urteils liegt jedoch noch nicht vor. Der Kreis Wesel und die betroffenen Kommunen werden nun die Entscheidung prüfen und deren Auswirkungen auf die künftige Planung bewerten.
Bürgermeister Richter forderte eine ausgewogene regionale Entwicklung. Rheinberg werde sich aktiv in die nächsten Schritte einbringen, um lokale Interessen und die Umwelt zu schützen. Das Urteil stoppt vorerst die Ausweitung der Abbaugebiete. Rheinberg und seine Partner werden weiterhin an Lösungen arbeiten, die die Menschen und die Landschaft der Region bewahren. Die vollständige Urteilsbegründung wird in Kürze veröffentlicht.
