NRW setzt Holzofen-Verbot nicht durch – trotz bundesweiter Frist
Thies FreudenbergerNRW setzt Holzofen-Verbot nicht durch – trotz bundesweiter Frist
Bundesweites Verbot alter Holzöfen ist in Kraft getreten – doch in NRW bleibt die Umsetzung unklar
In diesem Jahr ist ein bundesweites Verbot alter Holzöfen in Kraft getreten. Betroffen sind Heizgeräte, die strenge Emissionsgrenzwerte überschreiten – eine Maßnahme, die auf einer Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes aus dem Jahr 2010 beruht. Doch in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist ungewiss, wie die Regelung durchgesetzt wird, während der Winter naht.
Die Bundesregierung hatte den schrittweisen Ausstieg bereits 2010 mit der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) eingeleitet. Besitzer nicht konformer Öfen hatten bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, diese auszutauschen. Trotz dieser 15-jährigen Übergangsphase hat NRW jedoch bis heute keine Kontrollmechanismen eingeführt.
Ohne rechtliche Grundlagen können Schornsteinfeger im Land nicht tätig werden. Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) hat zwar neue Meldepflichten angekündigt, doch diese treten erst im Januar 2026 in Kraft. Bis dahin drohen Haushalten, die verbotene Öfen nutzen, keine unmittelbaren Konsequenzen – auch wenn später Bußgelder von bis zu 50.000 Euro möglich wären.
Kritiker warnen, dass die Verzögerung Städte überlasten und eine wirksame Umsetzung für den kommenden Winter zu spät kommen könnte. In Rheinland-Pfalz hingegen werden ähnliche Regeln bereits seit 2018 durchgesetzt. Eine Studie von Thomas Mücher, Gründer von Luft Köln, zeigt, dass ältere Öfen bis zu 28 Gramm Feinstaub pro Stunde ausstoßen können – ein Vielfaches moderner Grenzwerte. Selbst neuere, sauberere Modelle bergen jedoch gesundheitliche Risiken.
Ziel des Verbots ist es, schädliche Emissionen durch Holzheizungen in ganz Deutschland zu reduzieren. Doch ohne aktive Kontrollen in NRW könnten viele Haushalte weiterhin nicht konforme Öfen nutzen. Mit dem Start der Überprüfungen erst 2026 bleibt für die nächsten beiden Winter eine Lücke in der Aufsicht.






