NRW-Reform: Bürgergeld wird zur Grundsicherung – was sich für 1,9 Millionen Betroffene ändert
Doris DowergFast jeder Zehnte in NRW bekommt Mindestsicherung - NRW-Reform: Bürgergeld wird zur Grundsicherung – was sich für 1,9 Millionen Betroffene ändert
Fast zwei Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen waren Ende 2024 auf Grundsicherungsleistungen angewiesen – das entspricht etwa jedem neunten Einwohner und unterstreicht den weit verbreiteten Bedarf an staatlicher Unterstützung. Die von der Regierung geplanten Reformen zielen darauf ab, das aktuelle Bürgergeld in eine strengere Form der Grundsicherung umzugestalten.
Laut den jüngsten Daten bezogen 1,55 Millionen Menschen im Land Bürgergeld – den größten Anteil der Grundsicherungsleistungen. Weitere 321.000 Personen erhielten die Grundsicherung im Alter, während 88.555 Asylsuchende Standardleistungen in Anspruch nahmen – ein Rückgang um 15.100 im Vergleich zu früheren Zahlen.
Regionale Unterschiede fallen deutlich aus: Die Stadt Gelsenkirchen im Rheinland verzeichnete mit 21,7 Prozent die höchste Abhängigkeitsquote. Demgegenüber wies Raesfeld im Kreis Borken mit nur 3,7 Prozent der Bevölkerung, die auf Unterstützung angewiesen sind, den niedrigsten Wert auf.
Die schwarz-rote Koalition hat Pläne für eine umfassende Reform des Systems angekündigt. Demnach soll das Bürgergeld in Grundsicherung umbenannt werden. Neue Regelungen sehen striktere Mitwirkungspflichten und schärfere Sanktionen für diejenigen vor, die ihre Verpflichtungen nicht erfüllen.
Die Reformen werden die Verwaltung der Leistungen in Nordrhein-Westfalen grundlegend verändern. Da fast zwei Millionen Einwohner derzeit auf staatliche Hilfe angewiesen sind, könnten die Änderungen einen beträchtlichen Teil der Bevölkerung betreffen. Der Fokus auf strengere Kontrollen markiert einen Wandel in der künftigen Ausgestaltung der Grundsicherung.






