23 May 2026, 06:17

NRW plant Richter-Rente mit 69 – freiwillige Verlängerung der Amtszeit

Richter in NRW können länger arbeiten

Richter in NRW können länger arbeiten - NRW plant Richter-Rente mit 69 – freiwillige Verlängerung der Amtszeit

Richter in Nordrhein-Westfalen könnten bald bis zum Alter von 69 Jahren arbeiten – wenn es nach den Plänen der Landesregierung geht. Die Regierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der ihre Amtszeit um zwei Jahre verlängert. Bisher endet ihre Karriere mit 67, ohne Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung.

Der Vorstoß für die Änderung begann Anfang Juli, als der Landtag die Regierung aufforderte, das Landesrichtergesetz zu überarbeiten. Daraus entstand der neue Vorschlag, der nun zur Debatte ins Parlament geht.

Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) betonte die Vorteile, erfahrene Richter länger in ihren Ämtern zu halten. Er argumentierte, dass deren Fachwissen auch über das aktuelle Renteneintrittsalter hinaus wertvoll bleibe. Die freiwillige Verlängerung würde dem Justizsystem zudem mehr Flexibilität bei der Bewältigung der Arbeitslast verschaffen.

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Wird das Gesetz verabschiedet, können Richter selbst entscheiden, ob sie bis 69 weiterarbeiten möchten. Dies stellt einen Wandel gegenüber dem bisherigen System dar, in dem die Pflichtverrentung mit 67 keinen Spielraum für individuelle Wünsche lässt.

Der Gesetzentwurf wird nun im Landtag beraten. Bei Annahme könnten Richter in Nordrhein-Westfalen bald selbst bestimmen, ob sie ihre Laufbahn verlängern. Die Reform zielt darauf ab, qualifizierte Fachkräfte zu halten und gleichzeitig die Anpassungsfähigkeit der Gerichte zu erhöhen.

Quelle