Frühpensionär ersticht besten Freund: Nearly zehn Jahre Haft - Neun Jahre Haft für tödliche Messerattacke auf "besten Freund"
Ein 61-jähriger Mann aus Herne ist wegen der tödlichen Messerattacke auf einen 37-jährigen Bekannten zu neun Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht wertete die Tat als Totschlag und wies die Behauptung des Angeklagten, aus Notwehr gehandelt zu haben, zurück. Die beiden Männer sollen zuvor ein enges Verhältnis gehabt haben – der ältere beschrieb den Getöteten als seinen "besten Freund" und "fast wie einen eigenen Sohn".
Die Bluttat ereignete sich in der Wohnung des Opfers, wo sich die beiden zum gemeinsamen Kochen getroffen hatten. Zwischen ihnen kam es zum Streit, dessen genauer Auslöser jedoch unklar blieb. Während der Auseinandersetzung erstach der 61-Jährige den Jüngeren achtmal, darunter mit Stichen in Hals und Brust. Das Opfer hatte keine Chance, sich zu verteidigen, und verblutete.
Nach der Tat stellte sich der Täter der Polizei. Vor Gericht behauptete er später, in Notwehr gehandelt zu haben, doch sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Richter lehnten diese Darstellung ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung bleibt somit möglich.
Zum Zeitpunkt der Tat befanden sich keine Zeugen in der Wohnung, und die Ermittler fanden keine Beweise, die die Schilderung des Angeklagten stützen würden.
Mit dem Urteil muss der 61-Jährige fast ein Jahrzehnt hinter Gittern verbringen – sofern das Urteil nicht in einem Berufungsverfahren aufgehoben wird. Der Fall zeigt, wie eine Auseinandersetzung zwischen zwei zuvor eng verbundenen Männern in einer Tragödie enden kann. Die endgültige juristische Aufarbeitung steht noch aus.