Neue Pflichten für Händler: Altbatterien von E-Bikes und E-Scootern müssen jetzt kostenlos angenommen werden
Iwona KohlNeue Pflichten für Händler: Altbatterien von E-Bikes und E-Scootern müssen jetzt kostenlos angenommen werden
Neue Regeln in Deutschland: Händler müssen Altbatterien von Leicht-Elektrofahrzeugen zurücknehmen – auch ohne Neukauf
In Deutschland gelten seit Kurzem strengere Vorschriften für die Rücknahme von Altbatterien aus "Leicht-Elektrofahrzeugen" wie E-Bikes und E-Scootern: Händler sind nun verpflichtet, diese entgeltfrei anzunehmen – selbst wenn Kunden kein neues Gerät erwerben. Die Änderungen betreffen auch die Sammlung kleiner Elektrogeräte in Städten wie Münster, wo Dutzende Sammelcontainer bis Mitte Februar entfernt werden.
Bürger können alte Batterien und Kleingeräte zwar weiterhin abgeben, doch der Prozess verlagert sich in Recyclinghöfe und an speziell eingerichtete Annahmestellen, um Brandrisiken während des Transports zu verringern.
Die novellierte Batteriegesetz-Durchführungsverordnung (BattDG) und das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) führen schärfere Sammelregeln ein. Händler müssen nun gebrauchte Batterien von E-Bikes, E-Scootern und ähnlichen Fahrzeugen kostenlos zurücknehmen – unabhängig vom Kauf eines neuen Produkts. Zudem sind sie verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen auch Elektrogeräte, E-Zigaretten und andere Batterien anzunehmen.
In Münster können Bürger bis zu drei Altbatterien von Leicht-Elektrofahrzeugen in den Recyclinghöfen kostenlos abgeben. Gleichzeitig muss das städtische Abfallwirtschaftsunternehmen awm bis Mitte Februar rund 50 E-Container abbauen – bisherige Sammelstellen für defekte Kleingeräte. Da diese Behälter Brandgefahren bergen, werden die Bürger aufgefordert, sie nicht mehr zu nutzen und stattdessen Geräte in Recyclinghöfen oder bei Händlern abzugeben.
Alle Annahmestellen für Elektrogeräte müssen künftig ein neues, bundesweit einheitliches Symbol tragen: „Rücknahme von Elektroaltgeräten“. Damit soll die Rückgabe für Verbraucher transparenter werden. Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear), die im Auftrag des Umweltbundesamts handelt, überwacht das neue System – von der Herstellerregistrierung bis zur koordinierten Batteriesammlung.
In den Recyclinghöfen nehmen awm-Mitarbeiter Kleingeräte an speziellen Tischen entgegen, um Batteriebrände während der Handhabung zu vermeiden. Großgeräte können wie bisher an den bestehenden Sammelstellen abgegeben werden. Bei Fragen steht das awm-Kundenservice unter +49 251 6052-53 zur Verfügung.
Ziel der Änderungen ist es, Brandrisiken durch unsachgemäß gelagerte Batterien zu reduzieren und die Recyclingquoten zu erhöhen. Händler, Recyclinghöfe und Entsorgungsbetriebe müssen nun strengere Verfahren bei der Sammlung von Elektrogeräten und Batterien einhalten. Betroffene Bürger – etwa in Münster – müssen sich in den kommenden Wochen auf die neuen Abgaberegeln einstellen.