Neue Meldepflicht für Volkstrauertag-Veranstaltungen ab diesem Jahr
Veranstalter öffentlicher Gedenkveranstaltungen zum Volkstrauertag müssen ihre Pläne künftig bei den örtlichen Behörden anmelden. Die Regelung gilt für alle Kundgebungen und Gedenkfeiern am 16. November. Als Stichtag für die Einreichung der Unterlagen wurde der 9. November festgelegt.
Zuständig für die Anmeldungen sind das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt sowie die Kreispolizeibehörde Hochsauerland. Wer eine Veranstaltung plant, muss Angaben zu den Verantwortlichen, Datum, Ort, Uhrzeit und Zweck der Zusammenkunft machen.
Ein formelles Antragsverfahren ist nicht erforderlich. Interessierte können ihre Daten einfach per E-Mail an sicherheit-ordnung@ourwebsite übermitteln, um die Registrierung abzuschließen.
Die Meldepflicht betrifft alle öffentlichen Versammlungen im Zusammenhang mit dem Volkstrauertag. Die Behörden prüfen sämtliche eingereichten Unterlagen vor den Gedenkfeiern am 16. November. Veranstalter müssen sicherstellen, dass ihre Angaben bis zum 9. November – dem festgesetzten Termin – vorliegen.






