Neue Initiative soll Krankenhäuser zu Schwangerschaftsabbrüchen verpflichten
Irmtraut BeckerNeue Initiative soll Krankenhäuser zu Schwangerschaftsabbrüchen verpflichten
In Deutschland gibt es derzeit neue Bestrebungen, den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen über Krankenhäuser zu verbessern. Eine parlamentarische Gruppe bereitet einen Antrag vor, der medizinische Einrichtungen verpflichten soll, Abbrüche durchzuführen, wenn keine anderen Möglichkeiten bestehen. Der Vorstoß erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem sich die Versorgungssituation verschlechtert – vor allem durch Krankenhausfusionen mit religiösen Trägern, die solche Eingriffe ablehnen.
Die Debatte gewinnt an Fahrt, nachdem der Arzt Dr. Joachim Volz kürzlich einen juristischen Erfolg errungen hat: Er darf in seinem Krankenhaus in Lippstadt wieder Abbrüche vornehmen. Doch das Urteil gilt nur für ihn – die landesweiten Einschränkungen bleiben bestehen.
Der parlamentarische Antrag zielt insbesondere auf Krankenhäuser als zentralen Reformbereich ab. Viele Einrichtungen verweigern Abbrüche, seit sie mit katholischen oder evangelischen Trägern fusioniert haben. In Lippstadt führte etwa die Übernahme durch einen katholischen Träger zu einem fast vollständigen Verbot – außer in Lebensgefahr für die Mutter. Der Antrag argumentiert, dass öffentlich finanzierte Krankenhäuser ihre Versorgungsverpflichtung erfüllen müssen, selbst wenn einzelne Ärzte aus Gewissensgründen ablehnen.
Die Initiative hat unter der aktuellen schwarz-roten Koalition realistische Chancen. Teile der Koalition unterstützen die Idee bereits, doch eine vollständige Einigung steht noch aus. Befürworter streben langfristig auch die Streichung des § 218 aus dem Strafgesetzbuch an. Kurzfristig geht es jedoch darum, sicherzustellen, dass Krankenhäuser den Eingriff anbieten, wenn es keine Alternativen gibt.
Die Dringlichkeit des Themas wuchs nach der Elsa-Studie, einer vom Staat in Auftrag gegebenen Untersuchung, die gravierende Versorgungslücken aufdeckte. Zwar können Ärzte nicht gezwungen werden, Abbrüche durchzuführen – doch Krankenhäuser müssten genug bereitwilliges Personal einstellen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich bisher nicht klar positioniert, was die Initiatoren zu weiterem Druck veranlasst.
Der Fall von Dr. Volz in Lippstadt unterstreicht das Problem: Das Gericht bestätigte, dass er Abbrüche in seiner Privatpraxis und im Krankenhaus weiterhin anbieten darf. Doch das Urteil schafft keinen Präzedenzfall für andere Ärzte oder Kliniken mit ähnlichen Restriktionen.
Der Antrag könnte den Zugang erleichtern, indem er Krankenhäuser in die Pflicht nimmt, wenn private Praxen oder Kliniken fehlen. Er würde nicht alle Hürden beseitigen, könnte aber weitere Einschränkungen durch religiöse Fusionen verhindern. Der Ausgang hängt von den Koalitionsverhandlungen und der Haltung Lauterbachs ab.