16 April 2026, 22:22

Neue Baumschutzregeln: Was von März bis September in Deutschland verboten ist

Ein gewundener Pfad durch einen dichten Wald mit hohen Bäumen und einem grünen Zaun auf der rechten Seite.

Neue Baumschutzregeln: Was von März bis September in Deutschland verboten ist

Deutschland führt strenge Regeln zum Schutz von Bäumen und Sträuchern ein

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Von März bis September gelten in Deutschland strenge Vorschriften zum Schutz von Bäumen und Sträuchern. Vom 1. März bis zum 30. September ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, die meisten Gehölze zu fällen, zurückzuschneiden oder zu entfernen. Die Maßnahme soll brütende Vögel, Insekten und andere Wildtiere schützen, die auf diese Pflanzen als Lebensraum angewiesen sind.

Das bundesweite Verbot umfasst Hecken, lebende Zäune, Sträucher und andere Gehölze – egal, ob sie in Gärten, Parks oder natürlichen Gebieten stehen. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden.

Ausnahmen sind möglich, aber begrenzt: Leichte Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt, sofern sie schonend und auf das Notwendigste beschränkt werden. Auch Rückschnitte sind noch bis zum 28. Februar gestattet, bevor die Schutzfrist beginnt. Selbst außerhalb dieser Monate können größere Eingriffe – wie das Fällen alter Bäume – eine artenschutzrechtliche Prüfung erfordern.

In seltenen Fällen sind Befreiungen für behördliche Maßnahmen oder im öffentlichen Interesse möglich, allerdings muss hierfür im Voraus eine Genehmigung eingeholt werden. Für weitere Informationen steht die Untere Naturschutzbehörde der Umweltbehörde unter der E-Mail-Adresse [email protected] zur Verfügung.

Die Einschränkungen gelten jährlich von März bis September, wobei nur wenig Spielraum für dringende Pflegearbeiten bleibt. Grundstücksbesitzer und Flächenverantwortliche müssen ihre Arbeiten an Bäumen und Sträuchern daher sorgfältig planen, um Strafen zu vermeiden. Das Gesetz setzt den Schutz der Tierwelt an erste Stelle, erlaubt aber unter strengen Auflagen minimale, notwendige Eingriffe.

Quelle