11 February 2026, 02:33

Lieferkettengesetz in Deutschland: Reformdruck zwischen EU-Anpassung und Menschenrechtsschutz

Eine Gruppe von Männern in orangefarbenen Westen und Sicherheitswesten lädt Kisten in ein Lagerhaus, mit mehreren Kartonagen auf der rechten Seite und einer Kette auf der linken Seite und einer beleuchteten Wand im Hintergrund.

Lieferkettengesetz in Deutschland: Reformdruck zwischen EU-Anpassung und Menschenrechtsschutz

Deutschlands Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) steht unter Reformdruck, da Wirtschaftsverbände eine Angleichung an die neu überarbeitete EU-Lieferkettenrichtlinie fordern. Das Gesetz, das Menschenrechte und Umweltstandards in globalen Lieferketten durchsetzen soll, betrifft derzeit über 5.000 Unternehmen – Kritiker bemängeln jedoch, dass es vor allem kleinere Betriebe übermäßig belastet.

Das LkSG trat 2023 in Kraft und galt zunächst für Unternehmen mit 3.000 oder mehr Beschäftigten, bevor es 2024 auf Firmen mit 1.000 Mitarbeitenden ausgeweitet wurde. Ab 2025 sollen auch Betriebe mit über 500 Beschäftigten einbezogen werden, vor allem in den Branchen Fertigung, Automobilindustrie, Chemie und Einzelhandel. Aktuell sind zwischen 1.200 und 1.500 Großunternehmen direkt betroffen.

Die EU-Lieferkettenrichtlinie hat hingegen ihre Schwellenwerte angehoben und gilt nun nur noch für Konzerne mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem weltweiten Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Das Europäische Parlament hat diese Änderungen verabschiedet und den Mitgliedstaaten bis Juli 2028 Zeit für die Umsetzung gegeben; die Einhaltung der Vorschriften wird ab 2029 verpflichtend.

Deutsche Wirtschaftsverbände fordern nun, das LkSG entweder an die weniger strengen EU-Regeln anzupassen oder ganz auszusetzen. Sie argumentieren, dass die aktuellen bürokratischen Anforderungen kleinere und mittlere Unternehmen unverhältnismäßig stark belasten. Gewerkschaften warnen jedoch, dass eine Abschwächung des LkSG Unternehmen benachteiligen könnte, die bereits höhere Standards erfüllen. Geplante Reformen könnten sogar Sanktionen streichen – und damit die Wirksamkeit des Gesetzes bei der Verhinderung von Verstößen mindern.

Anna Weirich von Faire Mobilität verweist auf anhaltende Arbeitsrechtsverletzungen, etwa Lkw-Fahrer aus Osteuropa, die monatelang in ihren Fahrerkabinen leben müssen. Kritiker befürchten, dass eine Angleichung an die EU-Richtlinie den Schutz von Arbeitnehmern und Umwelt weiter aushöhlen könnte.

Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, wie sich wirtschaftliche Interessen mit dem Schutz von Menschenrechten und Umwelt in Einklang bringen lassen. Sollten die Reformen vorankommen, könnten Deutschlands strengere Vorschriften durch den weniger rigorosen, aber weiter gefassten EU-Rahmen ersetzt werden. Unternehmen, die sich bereits an das LkSG halten, müssten sich dann bis 2029 auf ein verändertes Compliance-Umfeld einstellen.