Laumann lehnt Tabak- und Zuckersteuern ab – und fordert radikale Gesundheitsreform
Doris DowergLaumann lehnt Tabak- und Zuckersteuern ab – und fordert radikale Gesundheitsreform
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann lehnt Steuererhöhungen auf Tabak und Zucker ab und schlägt stattdessen grundlegende Reformen bei der Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems vor. Sein Konzept setzt darauf, die Ausgaben an das Einnahmenwachstum zu koppeln – statt die Belastung für Verbraucher durch höhere Steuern zu erhöhen.
Laumann betont, dass jetzt nicht der richtige Zeitpunkt sei, über Steuererhöhungen auf ungesunde Produkte zu diskutieren. Solche Maßnahmen würden die tieferliegenden finanziellen Probleme des Gesundheitssystems nicht lösen, so der Minister. Sein Hauptziel ist es, die Finanzierung zu stabilisieren, ohne Steuerzahler zusätzlich zu belasten.
Der CDU-Politiker plädiert stattdessen für ein Modell, das die Ausgaben für Medizin und Arzneimittel direkt an die Einnahmenentwicklung der Krankenkassen knüpft. Diese einkommensbasierte Steuerung würde die Gesundheitsbudgets flexibel an die verfügbaren Mittel anpassen – statt auf feste Steuererhöhungen zu setzen. Gleichzeitig warnte Laumann die SPD davor, die gesetzliche Krankenversicherung auf alle Beamte auszuweiten, da dies die Haushalte von Bund und Ländern zusätzlich belasten könnte.
In den vergangenen fünf Jahren führten Diskussionen über eine Gesundheitsreform in Nordrhein-Westfalen – darunter auch Debatten unter Laumanns Vorgänger Karl – zu keinen Änderungen bei den Versicherungsbeiträgen. Diese bleiben bundesweit einheitlich bei rund 14,6 Prozent Grundbeitrag sowie einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent, wie es das Bundesrecht vorsieht.
Laumanns Vorschläge zielen auf ein flexibleres Finanzierungsmodell ab: Durch die Kopplung der Ausgaben an die Kasseneinnahmen sollen Steuererhöhungen vermieden und gleichzeitig die Stabilität des Systems gewahrt werden. Zudem soll verhindert werden, dass Bund und Länder durch eine Ausweitung der Krankenversicherungspflicht auf Beamte zusätzliche Kosten tragen.