11 May 2026, 04:19

Gewerbesteuerbescheid für Mendener Bürger öffentlich einsehbar

Alte Postkarte mit einem nach Wiesbaden, Deutschland adressierten Stempel, mit handgeschriebener Text und einem Stempel oben rechts.

Gewerbesteuerbescheid für Mendener Bürger öffentlich einsehbar

An Domenico Zofilo, einen Einwohner von Menden (Sauerland), wurde ein Gewerbesteuerbescheid zugestellt. Das vom Bürgermeister und der Finanzverwaltung der Stadt ausgehende Schreiben umfasst zwei separate Steuerzeiträume und liegt nun zur öffentlichen Einsicht in den Räumlichkeiten der örtlichen Behörde aus.

Der Bescheid wurde offiziell durch die Stadt Menden (Sauerland) im Namen des Bürgermeisters und der Finanzverwaltung erlassen. Er enthält die Festsetzung der Gewerbesteuer für die Jahre 2024 und 2025, wobei die Dokumente auf den 8. September 2025 bzw. 29. September 2025 datiert sind.

Der Empfänger, Domenico Zofilo, ist unter der Adresse Hauptstraße 42, 58706 Menden gemeldet. Gemäß § 10 LZG NRW vom 7. März 2006 gilt der Bescheid als rechtmäßig zugestellt, sofern seit seiner Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind.

Kopien des Bescheids können im Büro der Finanzverwaltung der Stadt Menden eingesehen werden.

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Der Steuerbescheid gilt als offiziell zugestellt, sobald 14 Tage seit dem Veröffentlichungstermin verstrichen sind. Die Festsetzungen beziehen sich auf die Jahre 2024 und 2025; das Dokument wird in den Akten der städtischen Finanzverwaltung aufbewahrt. Weitere Schritte sind nur erforderlich, falls der Empfänger den Bescheid innerhalb der gesetzten Frist anfechtet.

Quelle