06 January 2026, 12:53

Gericht stoppt Homeschooling: Familie scheitert mit Klage gegen Schulpflicht

Eine Gruppe von Menschen, die auf Stühlen in einem Klassenzimmer sitzen und auf einen Schreibtisch schauen, mit Fenstern und Vorhängen an der hinteren Wand.

Eltern bestehen auf Homeschooling: Verwaltungsgericht wirft Klage gegen Schulbesuchsverpflichtung ab - Gericht stoppt Homeschooling: Familie scheitert mit Klage gegen Schulpflicht

Ein gerichtlicher Kampf einer Familie um das Recht, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten, ist nach einem Gerichtsurteil gescheitert. Das Verwaltungsgericht Münster wies ihre Klage gegen Schulanmeldungsbescheide ab und bestätigte damit die strengen Präsenzpflichtgesetze. Die Richter lehnten zudem die Beteiligung einer Homeschooling-Vereinigung ab, die den Eltern im Verfahren zur Seite stand.

Im Mittelpunkt des Falls stand eine Familie, die sich weigerte, ihre Kinder zur Schule zu schicken, und dafür religiöse Gründe anführte. Stattdessen hatten sie sich beim Freien Christlichen Heimschulnetzwerk, einer Organisation, die Hausunterricht fördert, angemeldet. Das Gericht urteilte jedoch, dass dieser Verband nach deutschem Recht nicht als Schule anerkannt ist.

Die Richter betonten, dass das Netzwerk selbst keinen regulären Unterricht anbiete. Zudem stellten sie fest, dass die Eltern ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen seien, indem sie sich auf die Vereinigung verließen. Nach geltendem Recht müssen alle schulpflichtigen Kinder an einer anerkannten Bildungseinrichtung angemeldet sein – selbst wenn Familien den Hausunterricht bevorzugen. Das Urteil unterstrich, dass religiöse Überzeugungen Eltern nicht von der Schulpflicht befreien. Das Gericht machte deutlich, dass alternative Bildungsmodelle, auch wenn sie von externen Netzwerken unterstützt werden, die Verpflichtung zur formellen Einschreibung nicht aufheben.

Die Entscheidung lässt der Familie keine rechtliche Handhabe, um die Schulpflicht zu umgehen. Gleichzeitig schafft sie einen Präzedenzfall, wonach Homeschooling-Vereinigungen keine staatlich anerkannte Bildung ersetzen können. Die Eltern müssen nun den Anmeldungsbescheiden nachkommen oder mit weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen.