Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt geplante Schließung des TH-OWL-Campus in Höxter
Ein Gericht hat die Pläne der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) gestoppt, ihren Standort in Höxter zu schließen. Das Verwaltungsgericht Minden urteilte, dass eine vollständige Schließung des Campus gegen die Landeshochschulgesetze verstoßen würde. Die Entscheidung folgt auf einen Streit über den Versuch der Hochschule, alle Studiengänge an andere Standorte zu verlegen.
Die TH OWL hatte im vergangenen Jahr angekündigt, die Lehre in Höxter einzustellen und die Studienangebote nach Detmold und Lemgo zu verlegen. Das Gericht erklärte diesen Schritt jedoch für rechtswidrig, da der Standort Höxter im Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen ausdrücklich genannt wird. Nach Landesrecht darf die TH OWL den Standort nicht einfach aufgeben oder Studiengänge verlegen, ohne ein tragfähiges Konzept für seine zukünftige Nutzung vorzulegen.
Die Landesregierung hatte bereits 2023 eingegriffen und ein klares Nutzungskonzept für Höxter gefordert. Das Gericht bestätigte diese Forderung und stellte fest, dass den Verlagerungsplänen die rechtliche Grundlage fehle. Zudem betonte es, dass die Schließung eines gesamten Campus nicht in die eigenständige Entscheidungsbefugnis der Hochschule falle.
In den Gerichtsunterlagen fand sich kein Hinweis darauf, dass zuvor öffentliche Diskussionen über alternative Nutzungsmöglichkeiten oder Umstrukturierungen stattgefunden hätten. Das Urteil verpflichtet die TH OWL nun, eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Strategie für den Standort Höxter zu entwickeln, bevor weitere Veränderungen vorgenommen werden dürfen.
Das Urteil bedeutet, dass die TH OWL nun gemeinsam mit dem Land ein rechtmäßiges Konzept für Höxter erarbeiten muss. Ohne ein solches dürfen keine Studiengänge verlegt und der Campus nicht geschlossen werden. Die Entscheidung unterstreicht die Aufsichtsrolle des Landes bei Umstrukturierungen im Hochschulbereich.






