Gericht kippt Vuelings Handgepäckregeln – Passagiere profitieren von neuem Urteil
Iwona KohlGericht kippt Vuelings Handgepäckregeln – Passagiere profitieren von neuem Urteil
Ein deutsches Gericht hat die Handgepäckregelung von Vueling für ungerecht gegenüber Passagieren erklärt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Fluggesellschaft kostenloses Handgepäck nicht auf eine winzige Tasche beschränken darf. Das Urteil folgt auf eine Klage des Verbandes der Verbraucherzentralen (vzbv).
Das Gericht gab dem vzbv recht und stellte fest, dass Handgepäck ein grundlegender Bestandteil des Flugreiseverkehrs sei. Es urteilte, dass Airlines keine zusätzlichen Gebühren verlangen dürfen, solange die Gepäckstücke angemessene Größen- und Gewichtsgrenzen einhalten. Konkret untersagte das Gericht Vueling, das kostenlose Handgepäck auf nur ein kleines Stück mit den Maßen 20 x 30 x 40 Zentimeter zu begrenzen.
Ramona Popp, die Vorstandsvorsitzende des Verbandes, kritisierte Fluggesellschaften dafür, Passagiere zu höheren Zahlungen für größeres Gepäck zu drängen. Sie argumentierte, dass der Ticketpreis ein kleines persönliches Gepäckstück sowie einen standardmäßigen Kabinenkoffer beinhalten sollte. Dieser sollte ihrer Meinung nach mindestens 115 Zentimeter im Gesamtmaß umfassen und bis zu zehn Kilogramm wiegen.
Popp forderte zudem klarere gesetzliche Regelungen für Handgepäck in der gesamten Branche. Unterdessen harren ähnliche Klagen gegen EasyJet, Eurowings und Wizz Air noch einer Entscheidung. Heute begannen in Brüssel Verhandlungen über eine Reform der EU-Fluggastrechte, wobei bisher noch keine offizielle Position zu Gepäckgebühren oder Mindestgrößen bezogen wurde.
Das Urteil zwingt Vueling, seine Handgepäckbestimmungen für Passagiere in Deutschland zu ändern. Andere Airlines könnten ähnliche Konsequenzen erwarten, falls die anhängigen Verfahren erfolgreich sind. Vorerst setzt das Urteil einen Präzedenzfall, gilt aber noch nicht für Fluggesellschaften außerhalb dieses konkreten Falls.






