Gericht kippt Millionenstrafe gegen Telegram wegen falscher Firmenzuordnung
Thies FreudenbergerGericht kippt Millionenstrafe gegen Telegram wegen falscher Firmenzuordnung
Ein deutsches Gericht hat Geldstrafen in Höhe von insgesamt 5,1 Millionen Euro gegen Telegram FZ-LLC aufgehoben. Die Bußgelder waren ursprünglich wegen angeblicher Versäumnisse bei der Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet verhängt worden. Doch das Verfahren scheiterte, nachdem die Behörden in ihrer Klage das falsche Unternehmen benannt hatten.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hatte sich mit seiner Maßnahme gegen Telegram FZ-LLC auf das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gestützt. Das Gesetz verpflichtet Plattformen, ein dauerhaftes Beschwerdesystem einzurichten und einen lokalen Vertreter zu benennen. Die Behörden warfen dem Dienst vor, zwischen Februar 2021 und Juni 2022 nicht ausreichend gegen die Entfernung illegaler Inhalte vorgegangen zu sein.
Am 28. Januar 2026 entschied das Amtsgericht Bonn, dass die Strafen ungültig seien. Die Richter stellten fest, dass das BfJ fälschlicherweise Telegram FZ-LLC als Betreiber identifiziert hatte. Stattdessen ging das Gericht davon aus, dass Telegram Messenger Inc. – eine eigenständige Gesellschaft innerhalb derselben Unternehmensgruppe – vermutlich für den Betrieb des Dienstes verantwortlich war.
Da das BfJ nicht nachweisen konnte, dass Telegram FZ-LLC die Plattform im fraglichen Zeitraum kontrolliert hatte, hob das Gericht beide Bußgeldbescheide auf.
Die Entscheidung bedeutet, dass die 5,1 Millionen Euro Strafe nicht vollstreckt werden. Deutsche Behörden müssen nun möglicherweise ihre Vorgehensweise überprüfen, falls sie weitere Schritte einleiten wollen. Das Urteil hing maßgeblich von der korrekten Identifizierung des Unternehmens ab, das den Messengerdienst betreibt.