Gericht gibt Edeka Recht im Streit um Zahlungsfristen mit Arla Foods
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Streit über Zahlungsbedingungen zwischen Edeka und dem Milchlieferanten Arla Foods zugunsten von Edeka entschieden. Das Gericht hob damit ein Verbot des Bundesamts für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) auf, das im Oktober 2024 erlassen worden war. Es ist das zweite Mal, dass eine BLE-Entscheidung auf Grundlage des Lieferkettengesetzes vor Gericht kassiert wurde.
Der Fall begann 2023, nachdem dem BLE Vorwürfe vorlagen, wonach Edeka mit einem Milchlieferanten für leicht verderbliche Milch- und Sahneprodukte Zahlungsfristen von über 49 Tagen vereinbart hatte. Das BLE argumentierte, Edeka habe damit gegen die im Agrarorganisationen- und Lieferkettengesetz (AgrarOLkG) festgelegte 30-Tage-Frist für Zahlungen verstoßen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Frist aufgrund eines Fehlers in der Umsatzberechnung des BLE für Edeka nicht greife.
Das BLE hatte fälschlicherweise unabhängige Edeka-Kaufleute in seine Umsatzbewertung einbezogen, was zu einer Überschätzung des Konzernumsatzes führte. Daraufhin kam das Gericht zu dem Schluss, dass Edeka mit Arla Foods rechtmäßig längere Zahlungsfristen vereinbaren durfte.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßte das Urteil als Beleg dafür, dass Lebensmitteleinzelhändler ihre Vertragspartner gesetzeskonform behandeln. Gleichzeitig kritisierte der HDE das BLE für dessen „wiederholte Tendenz, bei der Rechtsdurchsetzung über die gesetzlichen Grenzen hinauszugehen“, und forderte mehr Zurückhaltung. Zudem betonte der Verband, dass das AgrarOLkG bereits über die EU-Vorgaben hinausgehe und durch Wettbewerbsbeschränkungen sowie Effizienzverluste die Verbraucher belaste.
Da bereits zwei von fünf BLE-Entscheidungen zum Lieferkettengesetz von Gerichten aufgehoben wurden, bleibt dem Amt nun nur noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzureichen.
Mit dem Urteil kann Edeka seine Zahlungsmodalitäten mit Arla Foods fortsetzen. Der Fall unterstreicht zudem die Herausforderungen des BLE bei der Durchsetzung des Lieferkettengesetzes. Sollte das BLE Berufung einlegen, könnte die Sache nun vor den Bundesgerichtshof gelangen.
