08 February 2026, 08:40

Finanzausgleich in NRW: Verfassungsgericht weist Klagen der Großstädte zurück

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Gericht: NRW-Metropolen werden vom Staat nicht benachteiligt - Finanzausgleich in NRW: Verfassungsgericht weist Klagen der Großstädte zurück

Verfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen weist Klage großer Städte gegen Finanzausgleich ab

Das Verfassungsgericht Nordrhein-Westfalens hat entschieden, dass das Land große Städte im Rahmen seines Finanzausgleichssystems nicht unrechtmäßig benachteiligt. Das Urteil fiel nach einer Klage von acht kreisfreien Städten, die die aktuelle Berechnungsmethode als Verstoß gegen ihre Rechte ansahen. Die Richter bestätigten mit einer deutlichen Mehrheit von fünf zu zwei Stimmen den Ansatz der Landesregierung.

Der Streit eskalierte, als die acht Großstädte geltend machten, der Finanzausgleich begünstige kleinere Kommunen auf ungerechtfertigte Weise. Sie argumentierten, die Unterscheidung zwischen kreisfreien Städten und kleineren Gemeinden verletze den Grundsatz der Gleichbehandlung sowie das Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Das Gericht hingegen bewertete die Berechnungsgrundlagen des Landes als "objektiv nachvollziehbar".

Die Verfassungsrichter wiesen die Beschwerde ab und bestätigten damit das bestehende System. In ihrer Begründung hoben sie hervor, dass das Land rechtmäßig zwischen größeren Städten und kleineren Gemeinden differenzieren dürfe, wenn es um die Verteilung von Finanzmitteln geht.

Die Reaktionen auf das Urteil fielen gespalten aus. Der Städtetag NRW, der die Interessen der Großstädte vertritt, bezeichnete die Entscheidung trotz Anerkennung der rechtlichen Grundlage als "nicht gerecht". Der Städte- und Gemeindebund NRW, der kleinere Kommunen vertritt, begrüßte dagegen das Ergebnis, wies jedoch auf anhaltende Sorgen wegen knapper Haushaltsmittel hin.

Mit dem Urteil bleibt das aktuelle Finanzausgleichssystem in Kraft. Die großen Städte Nordrhein-Westfalens erhalten weiterhin Zahlungen nach den bisherigen Regeln. Seit dem Nachrichten aktuell des Landesrechnungshofs vom Oktober 2023 wurden keine aktualisierten Finanzdaten zu den betroffenen Städten veröffentlicht.