25 April 2026, 16:23

Festnahme von fünf ausländischen Arbeitskräften ohne Papiere in Gladbeck

Schwarz-weißes Foto einer deutschen Fabrik aus dem 19. Jahrhundert mit Arbeitern, die an einer Maschine arbeiten, umgeben von Metallstangen und -pfählen, beschriftet mit "Neue Eisenglebeerei, die erste Fabrik Deutschlands" unten.

Festnahme von fünf ausländischen Arbeitskräften ohne Papiere in Gladbeck

Fünf ausländische Arbeitskräfte wurden in Gladbeck festgenommen, nachdem Zollbeamte sie ohne gültige Papiere antrafen. Die Männer – vier Usbeken und ein Turkmenistaner – arbeiteten an Glasfaserinstallationen, als sie am 22. Oktober 2025 kontrolliert wurden. Die Behörden haben inzwischen ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt eingeleitet.

Die Überprüfung erfolgte im Rahmen einer Routinekontrolle durch das Hauptzollamt Dortmund. Dabei stellte sich heraus, dass keiner der Arbeiter ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis vorweisen konnte. Einer der usbekischen Männer war in Deutschland bereits wegen illegalen Aufenthalts auffällig geworden.

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Nach deutschem Recht benötigen Staatsbürger aus Usbekistan und Turkmenistan ein Visum oder eine Einreiseerlaubnis, um sich im Land aufhalten zu dürfen. Der Arbeitgeber, ein in Polen ansässiges Unternehmen, wird nun wegen möglicher Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) ermittelt. Dieses Gesetz regelt die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in Deutschland; bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro.

Unternehmen, die gegen arbeitsrechtliche Vorschriften verstoßen – etwa gegen das AEntG oder das Mindestlohngesetz (MiLoG) –, müssen mit weiteren Konsequenzen rechnen. Bei Strafen über 2.500 Euro kann ein vorübergehendes Verbot für öffentliche Aufträge verhängt werden. Selbst geringere Bußgelder ab 200 Euro werden im Gewerbezentralregister eingetragen und können sich negativ auf künftige Geschäftschancen auswirken.

Die fünf Männer bleiben vorerst in Gewahrsam, während die Ermittlungen andauern. Der Fall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Arbeits- und Aufenthaltsbestimmungen für ausländische Staatsbürger in Deutschland. Bei einer Verurteilung drohen dem Arbeitgeber hohe Geldstrafen sowie Einschränkungen bei der Vergabe zukünftiger Aufträge.

Quelle