EU-Resolution: "Nur ein Ja heißt Ja" soll sexualisierte Gewalt neu definieren
Irmtraut BeckerEU-Resolution: "Nur ein Ja heißt Ja" soll sexualisierte Gewalt neu definieren
Die Europäische Kommission hat eine neue Resolution unterstützt, die den Schutz vor sexualisierter Gewalt stärken soll. Unter dem Motto "Nur ein Ja heißt Ja" verlagert die Maßnahme den rechtlichen Fokus auf die ausdrückliche Zustimmung. Zwar ist die Resolution derzeit noch symbolisch, doch sie markiert einen Vorstoß für einheitliche Standards in der gesamten EU.
Der Schritt folgt auf jahrelange Debatten über Zustimmungsgesetze. Nach den Massenübergriffen in der Silvesternacht 2015 in Köln wurden Lücken im deutschen Rechtsrahmen offenbart. Dies führte zu Reformen, die den "Nein-heißt-Nein"–Standard durch strengere Regeln ersetzten – doch Kritiker hielten selbst diese für unzureichend.
Expert:innen bevorzugen seit Langem "Nur ein Ja heißt Ja" gegenüber "Nein heißt Nein", da es Opfer besser schütze. Nach dem neuen Prinzip können Schweigen oder Passivität nicht als Zustimmung gewertet werden – nur ein aktives, klares "Ja" zählt. Zudem verlagert sich die Beweislast auf die Angeklagten, die nachweisen müssen, dass sie eine ausdrückliche Zustimmung erhalten haben.
Der Fall der jungen Frau Gisèle Pelidot, deren Übergriff öffentliche Empörung auslöste, beschleunigte das Vorgehen der EU zusätzlich. Mehrere Länder, darunter Spanien und Schweden, hatten bereits ähnliche Gesetze eingeführt. Nun zielt die Resolution darauf ab, in allen Mitgliedstaaten einen Konsens herbeizuführen.
Zwar ist die Resolution vorerst nicht bindend, doch ihre Annahme zeigt den wachsenden Schwung für strengere Zustimmungsregeln in Europa. Wird sie umgesetzt, könnte sie die Beurteilung von Fällen sexualisierter Gewalt neu definieren – und die Frage klären, wer die Verantwortung für den Nachweis der Zustimmung trägt.






