EU-Recht auf Reparatur: Was sich für Verbraucher und Hersteller ab Juli 2024 ändert
Thies FreudenbergerEU-Recht auf Reparatur: Was sich für Verbraucher und Hersteller ab Juli 2024 ändert
Ab Juli 2024 gilt in der EU eine neue Verordnung zum „Recht auf Reparatur“. Sie verpflichtet Hersteller, elektrische Geräte und Haushaltsgeräte auch nach Ablauf der Garantie zu fairen Preisen zu reparieren. Ziel der Regelung ist es, Verbrauchern die Instandsetzung defekter Geräte zu erleichtern.
Die Richtlinie muss bis Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Zudem verlängert sich die Garantie um ein Jahr, wenn Reparaturen während der ursprünglichen Garantiezeit durchgeführt werden. Diese Änderung soll Anreize schaffen, Geräte länger zu nutzen und so Abfall zu reduzieren.
Viele Unternehmen rechnen jedoch mit höheren Kosten durch die neuen Vorschriften. 63 Prozent der Hersteller gehen davon aus, dass Reparaturen für Kunden teurer werden. Als Gründe nennen sie höhere Personalkosten und den Bedarf an mehr Ersatzteilen. Auch 68 Prozent der Händler erwarten steigende Reparaturpreise – aus ähnlichen Gründen.
Uneinig ist man sich darüber, ob die Preise für Neugeräte steigen werden. 62 Prozent der Händler glauben, dass die Kosten für neue Geräte anziehen, um die Reparaturaufwendungen auszugleichen. Doch nur 37 Prozent der Hersteller teilen diese Einschätzung. Zudem geben 74 Prozent der Händler an, dass ihnen das qualifizierte Personal fehlt, um mit den aktuellen Ressourcen ein höheres Reparaturaufkommen zu bewältigen.
Auch bei den Verbrauchern gibt es Bedenken: 70 Prozent empfinden die aktuellen Reparaturkosten im Vergleich zum Neukauf als zu hoch.
Die „Recht auf Reparatur“-Regelung ist nun in der gesamten EU in Kraft. Sie schreibt Herstellern vor, bezahlbare Reparaturen anzubieten, und verlängert die Garantie für instand gesetzte Geräte. Sowohl Unternehmen als auch Verbraucher stellen sich auf mögliche Kostenveränderungen und operative Herausforderungen ein.
