25 April 2026, 20:22

EU-Datengesetz bleibt in Deutschland ohne Wirkung – warum das Problem dringend gelöst werden muss

Offenes Buch mit handgeschriebenem Text, wahrscheinlich ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland, mit sichtbaren Wasserzeichen unten.

EU-Datengesetz bleibt in Deutschland ohne Wirkung – warum das Problem dringend gelöst werden muss

Deutschlands Umsetzungsgesetz zum Datengesetz bleibt unvollendet – zentrale Teile des EU-Datengesetzes bleiben ohne Wirkung

Das EU-Datengesetz ist seit dem 12. September 2025 in Kraft, doch ohne nationale Regelungen bleibt seine Wirkung begrenzt. Da das deutsche Umsetzungsgesetz fehlt, verzögert sich die Anwendung des neuen Rahmens, während Unternehmen in einer rechtlichen Grauzone operieren.

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Obwohl das EU-Datengesetz bereits seit Wochen gilt, hat Deutschland noch immer kein nationales Gesetz zu seiner Durchsetzung verabschiedet. Solange das Datengesetz-Durchführungs- und Durchsetzungsgesetz (DADG) nicht in Kraft tritt, bleibt die Verordnung ein "Papiertiger" – ohne klare Zuständigkeiten für die Überwachung der Einhaltung.

Sobald das DADG verabschiedet ist, werden zwei Behörden die Hauptverantwortung für die Umsetzung tragen: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wird erste Anlaufstelle für die Einhaltung des Datengesetzes sein und erhält erweiterte Befugnisse, um Verstöße zu überwachen und zu ahnden. Gleichzeitig übernimmt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) die Zuständigkeit für datenschutzrechtliche Belange bei privaten Unternehmen – und löst damit die bisherigen Landesaufsichtsbehörden ab.

Bei Verstößen sieht das Gesetz ein gestuftes Sanktionssystem vor. Bußgelder können je nach Schwere des Verstoßes zwischen 50.000 Euro und bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen. Bei Verstößen gegen die DSGVO behält der BfDI jedoch seine bisherigen Kompetenzen und wendet das bestehende DSGVO-Bußgeldsystem an.

Das DADG tritt einen Tag nach seiner offiziellen Verkündung in Kraft. Zuvor muss es jedoch noch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Sobald es gilt, soll das Gesetz Rechtssicherheit schaffen und die Zuständigkeiten zwischen den Behörden klar regeln.

Die fehlende Umsetzung schafft derzeit Unsicherheit – sowohl für Unternehmen als auch für Aufsichtsbehörden. Solange das DADG nicht verabschiedet ist, bleibt die Durchsetzung blockiert, und Unternehmen mangelt es an klaren Vorgaben. Sobald die neuen Regeln final feststehen, wird die Aufsicht zwischen BNetzA und BfDI aufgeteilt, mit festgelegten Strafen bei Nichteinhaltung.

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