24 May 2026, 00:31

Drei Gleisbetreter lösen Großeinsatz an der Müngstener Brücke aus

Leichtsinn auf der Müngstener Brücke hat teure Folgen: Polizei und Stadtverwaltung verhängen Kostenbescheide gegen die Täter

Drei Gleisbetreter lösen Großeinsatz an der Müngstener Brücke aus

Drei Personen bei widerrechtlichem Betreten der Gleise nahe der Müngstener Brücke gestellt

Am Sonntag, dem 8. März, kurz nach Mittag, wurden drei Personen dabei ertappt, wie sie unbefugt die Gleisanlagen in der Nähe der Müngstener Brücke betraten. Ihr Verhalten führte zu einer fast einstündigen Sperrung der Strecke und löste einen Großeinsatz der Rettungskräfte aus. Die Behörden leiten nun Schritte zur Kostenerstattung ein und prüfen rechtliche Konsequenzen gegen die Beteiligten.

Gegen 12:05 Uhr hatten Zeugen zwei Erwachsene und ein Kind in der Nähe der Gleise gesichtet. Daraufhin wurde der Zugverkehr zwischen 12:09 und 12:50 Uhr sofort eingestellt. Einsatzkräfte der Feuerwehr Solingen sowie die Bundespolizei rückten umgehend zum Ort des Geschehens aus.

Die Feuerwehr Solingen stellte später einen Kostenbescheid über rund 656 Euro aus – basierend auf landesrechtlichen Vorschriften. Darin enthalten sind Fahrzeug- und Personaleinsätze sowie weitere Betriebskosten. Parallel dazu forderte die Polizei Wuppertal von jedem der beiden Erwachsenen 118,50 Euro; das Verfahren befindet sich derzeit in der Anhörungsphase.

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Auch die Bundespolizei verzeichnete Ausgaben in Höhe von 99,60 Euro für ihren Einsatz und leitete verwaltungsrechtliche Verfahren wegen des unbefugten Betretens der Gleisanlagen gegen die beiden Erwachsenen ein. Die Stadt Remscheid prüft unterdessen noch, ob sie ebenfalls eine Kostenübernahme anstrebt, hat jedoch noch keinen Entscheidungszeitraum festgelegt.

Der Vorfall verursachte erhebliche Behinderungen im Bahnverkehr und band Kapazitäten mehrerer Behörden. Den beiden Erwachsenen drohen nun Bußgelder und weitere Sanktionen, während die Anwesenheit des Kindes die Brisanz der Situation zusätzlich verschärfte. Die Behörden warnen erneut nachdrücklich vor den Gefahren, die von unbefugtem Zutritt zu Bahnanlagen ausgehen.

Quelle