Dortmund kämpft vor Bundesgericht um umstrittene Hochhaus-Räumung von 2017
Irmtraut BeckerDortmund kämpft vor Bundesgericht um umstrittene Hochhaus-Räumung von 2017
Dortmund geht rechtlich gegen ein Urteil vor, das die Räumung eines Hochhaus-Wohnkomplexes in Dortmund im Jahr 2017 für rechtswidrig erklärte. Die Stadt hat nun Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt, um die Entscheidung zu kippen. Scheitert der Vorstoß, drohen der Kommune Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe.
Streitpunkt ist die Räumung von 2017, die das Oberverwaltungsgericht Münster im November 2025 für unrechtmäßig erklärte. Der 7. Senat urteilte, das Vorgehen der Stadt sei unverhältnismäßig gewesen, und wies deren erstinstanzliche Berufung zurück. Dortmund blieb damit zunächst ohne rechtliche Handhabe – bis es sich nun zu einer weiteren Anfechtung entschloss.
Bis zum 26. Januar 2026 muss die Stadt nun detaillierte Revisionsgründe vorlegen. Bestätigt das Leipziger Gericht das Münsteraner Urteil, könnte der ehemalige Eigentümer des Komplexes in Dortmund Entschädigung für jahrelange entgangene Mieteinnahmen fordern. Juristen schätzen, dass die möglichen Zahlungen in die Millionen gehen dürften.
Mit der Revision hat Dortmund vorerst verhindert, dass das Urteil vom November 2025 rechtskräftig wird. Der Schritt verschiebt zwar unmittelbare finanzielle Folgen, hält den Fall aber für weitere gerichtliche Prüfungen offen.
Das Bundesverwaltungsgericht wird nun klären, ob die Räumung in Dortmund rechtmäßig war. Ein endgültiges Urteil gegen Dortmund würde die Stadt zwingen, den früheren Besitzer für entgangene Einnahmen zu entschädigen. Zudem könnte der Ausgang des Verfahrens richtungsweisend für ähnliche Fälle werden, in denen Behörden Räumungen in Dortmund oder Stuttgart anordnen.