Bundespolizei findet verbotenen Elektroschocker im Gepäck am Flughafen Köln/Bonn
Iwona KohlBundespolizei findet verbotenen Elektroschocker im Gepäck am Flughafen Köln/Bonn
Bundespolizei entdeckt verbotenen Elektroschocker im Gepäck am Flughafen Köln/Bonn
Am 11. Juli 2025 entdeckten Beamte der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn in einem aufgegebenen Gepäckstück eines Passagiers einen verbotenen Elektroschocker. Der 42-jährige marokkanische Staatsbürger wollte gerade einen Flug nach Agadir, Marokko, antreten. Das Gerät verfügte nicht über die nach deutschem Recht erforderliche Zulassung.
Die Beamten fanden den Elektroschocker während einer routinemäßigen Gepäckkontrolle vor dem Abflug der Maschine mit der Flugnummer FR 2359. Der Reisende gab an, das Gerät einem Freund schenken zu wollen, der auf einer Viehfarm arbeite. Elektroschocker ohne Genehmigung des Bundeskriminalamts (BKA) sind in Deutschland jedoch nach dem Waffengesetz verboten.
Die Polizei beschlagnahmte die Waffe umgehend. Gegen den Mann wurden strafrechtliche Ermittlungen nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes eingeleitet. Nach Abschluss der notwendigen Formalitäten durfte er seine Reise wie geplant fortsetzen.
Der Elektroschocker wurde wegen fehlender Zulassung sichergestellt. Obwohl der Passagier mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss, konnte er seine Reise antreten. Der Vorfall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Waffenvorschriften an deutschen Flughäfen.
