BSG-Urteil stärkt Apotheken bei Abrechnung von Rezepturarzneimitteln
Ein langjähriger Streit über die Abrechnung von Rezepturarzneimitteln hat nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zugunsten der Apotheken eine Lösung gefunden. Die am 16. Februar 2026 verkündete Entscheidung bestätigt, dass Apotheken die kleinste notwendige Packungsgröße in Rechnung stellen müssen – selbst wenn nur ein Teil davon verwendet wird. Das Urteil folgt auf monatelange Spannungen zwischen Krankenkassen und Apotheken über die Preispraxis.
Der Konflikt hatte sich nach dem 31. Dezember 2023 zugespitzt, als Änderungen in den Preisregelungen Apotheken strengerer Kontrolle unterwarfen. Krankenkassen wie die AOK Plus und die IKK classic forderten eine anteilige Abrechnung der Inhaltsstoffe in Rezepturen. Die Apotheken hingegen bestanden darauf, dass die Abrechnung auf Basis der kleinsten erforderlichen Packung erfolgen müsse – unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch.
Das BSG stellte in seinem Urteil klar, dass kein vertragliches Preismodell dieses Vorgehen außer Kraft setzen darf. Die Regelung gilt sowohl für Wirkstoffe als auch für Hilfsstoffe und vereinfacht die Abrechnung durch die Verwendung der gelisteten Packungsgrößen. Zudem bestätigte das Gericht, dass Apotheken nicht verpflichtet sind, Packungen aufzuteilen oder Reimporte zu beschaffen, um den Forderungen der Kassen nachzukommen.
Der Apotheker Jan Harbecke erläuterte, dass die bei der Zubereitung verwendete Packungsgröße keinen Einfluss auf die Preisgestaltung habe. Stattdessen müsse die Abrechnung an der kleinsten verfügbaren Packung ausgerichtet werden. Die Entscheidung entlastet die Apotheken wirtschaftlich, die unter der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vermehrt Rückforderungen hinnehmen mussten. Trotz des Urteils stellen einige Kassen weiterhin Abrechnungen infrage – so führt die AOK Plus seit dem vierten Quartal 2025 Prüfungen durch.
Das BSG-Urteil schafft Rechtssicherheit für Apotheken bei der Abrechnung von Rezepturarzneimitteln. Es stellt sicher, dass die Standardpackungsgrößen die Preise bestimmen und reduziert so den Verwaltungsaufwand. Dennoch bleiben Streitigkeiten mit einzelnen Krankenkassen ungelöst, was weiterhin Unsicherheiten im System hinterlässt.