Bielefelder Paar entgeht im März 2026 nur knapp einem ETA-Betrug beim UK-Reiseantrag
Irmtraut BeckerBielefelder Paar entgeht im März 2026 nur knapp einem ETA-Betrug beim UK-Reiseantrag
Paar aus Bielefeld entgeht im März 2026 nur knapp einem Betrug durch gefälschte ETA-Website
Ein Ehepaar aus Bielefeld ist im März 2026 nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine betrügerische Website für die elektronische Einreiseerlaubnis (ETA) entgangen. Die beiden beantragten eine Electronic Travel Authorisation – eine seit Anfang 2025 für Reisen ins Vereinigte Königreich verpflichtende Genehmigung. Der Betrug flog auf, als ihnen während des Bezahlvorgangs eine ungewöhnlich hohe Gebühr auffiel.
Das Paar hatte online nach einem ETA-Antrag gesucht und auf einer Website seine persönlichen Daten sowie Kreditkarteninformationen eingegeben. Beim Bezahlschritt belief sich die Summe plötzlich auf rund 240 Euro – deutlich mehr als die offizielle Gebühr von 18,50 Euro. Misstrauisch geworden, brachen sie die Transaktion ab und sperrten umgehend ihre Karte.
Nach der Erkenntnis, dass sie fast Opfer eines Betrugs geworden wären, erstatteten sie am 13. März 2026 online Anzeige bei der Polizei. Deutsche Behörden haben bisher keine offiziellen Statistiken zu ähnlichen Betrugsfällen mit gefälschten ETA-Websites für den Zeitraum zwischen 2025 und Anfang 2026 veröffentlicht.
Die Verbraucherzentrale rät Reisenden, Websites vor der Eingabe sensibler Daten genau zu prüfen. Sämtliche legitimen ETA-Anträge müssen über das offizielle Portal der britischen Regierung unter www.gov.uk/eta gestellt werden.
Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar einen finanziellen Schaden abwenden. Der Fall zeigt die Risiken auf, die mit der Nutzung inoffizieller Seiten für Reisedokumente verbunden sind. Die Behörden warnen weiterhin eindringlich davor, Anträge ausschließlich über die offizielle Website der britischen Regierung zu stellen.






