18 March 2026, 04:20

BGH bestätigt: Vodafone durfte Kundendaten an die Schufa weitergeben

Altes deutsches Reichsvertragsdokument mit schwarzem Hintergrund und einer rosa Blume auf altem Papier.

BGH: Teilen von Namen mit Schufa bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags gestattet - BGH bestätigt: Vodafone durfte Kundendaten an die Schufa weitergeben

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Recht von Vodafone bestätigt, Kundendaten an die Schufa, Deutschlands größte Auskunftei, weiterzugeben. Das Urteil erfolgte nach einer Klage einer Verbraucherschutzorganisation, die die Handhabung persönlicher Informationen durch das Unternehmen anfocht. Bis Oktober 2023 leitete Vodafone regelmäßig Namen und Vertragsdetails für Identitätsprüfungen bei Postpaid-Mobilfunkverträgen an die Schufa weiter.

Der Streit begann, als die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, eine regionale Verbraucherschutzbehörde, gegen Vodafone klagte. Die Organisation argumentierte, dass die Weitergabe von Kundendaten an die Schufa ohne ausdrückliche Zustimmung gegen Datenschutzrechte verstoße. Der BGH entschied jedoch zugunsten von Vodafone und begründete dies damit, dass Betrugsprävention und finanzielle Sicherheit die Datenübermittlungen rechtfertigten.

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Das unter dem Aktenzeichen VI ZR 431/24 geführte Urteil bestätigte, dass zumindest ein großer Anbieter eine solche Datenweitergabe bereits bis Ende 2023 eingestellt hatte. Ob andere Telekommunikationsunternehmen diese Praxis bis März 2026 weiterhin anwenden, blieb in der Entscheidung jedoch offen.

Vodafone hatte seine Vorgehensweise damit verteidigt, dass die Übermittlungen für die Identitätsprüfung und die Verringerung von Betrugsrisiken unverzichtbar seien. Der BGH stimmte dieser Argumentation zu, wies die Berufung ab und erlaubte dem Unternehmen, seine bisherige Methode fortzuführen – zumindest bis zu deren freiwilliger Aussetzung im Oktober 2023.

Das BGH-Urteil schafft einen Präzedenzfall dafür, wie Telekommunikationsunternehmen Kundendaten zur Betrugsprävention behandeln dürfen. Zwar hat Vodafone die Datenweitergabe bereits vor über einem Jahr eingestellt, doch bleibt unklar, ob ähnliche Praktiken in anderen Teilen der Branche weiterhin bestehen. Der Fall unterstreicht zudem die anhaltenden Spannungen zwischen Verbraucherdatenschutz und unternehmerischem Risikomanagement.

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