Betrügerische Bußgeldforderungen: Fake-Briefe der Bundesnetzagentur im Umlauf
Thies FreudenbergerBetrügerische Bußgeldforderungen: Fake-Briefe der Bundesnetzagentur im Umlauf
Besitzer kleiner „Balkon-Solaranlagen“ in Deutschland erhalten betrügerische Schreiben mit Forderungen nach Strafzahlungen. Die gefälschten Briefe geben vor, von der Bundesnetzagentur zu stammen. Empfänger werden darin mit Bußgeldern bedroht, sofern sie nicht innerhalb von zwei Wochen zahlen.
In den betrügerischen Schreiben wird Hausbesitzern vorgeworfen, ihre Photovoltaik-(PV)-Kleinanlagen nicht im Marktstammdatenregister angemeldet zu haben. Gefordert wird eine Gebühr von 41,60 Euro – bei Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen drohe eine „volle Strafe“ von 208 Euro. Zudem werden die Empfänger aufgefordert, einen jährlichen EEG-Bericht einzureichen, was tatsächlich eine gesetzliche Pflicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist.
Die Bundesnetzagentur hat bestätigt, dass es sich um Fälschungen handelt. Sowohl die Absenderadresse als auch die angegebenen Telefonnummern sind falsch. Zwar müssen Betreiber von Balkon-Solaranlagen ihre Anlagen innerhalb eines Monats nach Installation registrieren und jährlich Zählerstände melden, doch die Behörde betont, dass die Zahlungsforderungen Teil eines Betrugsversuchs sind.
Die Behörden raten Empfängern, die Forderungen zu ignorieren und stattdessen Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Offensichtlich nutzen die Betrüger die Unsicherheit vieler Bürger rund um die Meldepflichten aus, um sie zur Zahlung unnötiger Gebühren zu drängen.
Die Bundesnetzagentur stellt klar, dass die Schreiben nicht legitim sind. Wer sie erhält, sollte etwaige Behauptungen direkt bei der Behörde überprüfen. Die korrekte Registrierung von Balkon-Solaranlagen bleibt zwar Pflicht – doch Gebühren dürfen ausschließlich über offizielle Kanäle beglichen werden.
