Akosua Serwaa landet in Düsseldorf – und entfacht neuen Streit um Daddy Lumbas Erbe
Thies FreudenbergerAkosua Serwaa landet in Düsseldorf – und entfacht neuen Streit um Daddy Lumbas Erbe
Einen Monat nach der Beerdigung des legendären ghanaischen Musikers Daddy Lumba traf Akosua Serwaa in Deutschland ein, wo sie am Flughafen Düsseldorf gesichtet wurde. Ihr Auftritt folgt auf einen langjährigen Rechtsstreit um ihren Status als Ehefrau des verstorbenen Sängers. Der Streit wurde zwar im November 2025 vom High Court in Kumasi beigelegt, doch unter den Anhängern herrscht weiterhin Spannung.
Daddy Lumba starb am 26. Juli 2025, nachdem er in seinem Haus in Accra erkrankt war und ins Bank Hospital gebracht worden war. Sein Tod löste einen juristischen Konflikt zwischen Akosua Serwaa und Priscilla Ofori – besser bekannt als Odo Broni – aus, die beide Anspruch auf den Status als seine rechtmäßige Ehefrau erhoben.
Im November 2025 entschied das High Court in Kumasi, dass beide Frauen als Ehefrauen Daddy Lumbas anzuerkennen seien. Trotz dieses Urteils nahm Akosua Serwaa im August 2025 an der einwöchigen Trauerfeier teil, blieb der Beerdigung im Dezember jedoch fern. Ihre jüngste Ankunft in Ghana markierte ihren zweiten öffentlichen Besuch seit dem Tod des Musikers. Am Kotoka International Airport versammelten sich Unterstützer – darunter auch Daddy Lumbas Schwester Ernestina Fosu –, um sie zu empfangen. Die Menge schwenkte ghanaische Flaggen und hielt Plakate hoch, auf denen Serwaa als 'einzige rechtmäßige Ehefrau' des verstorbenen Stars bezeichnet wurde. Auch Prominente wie Sally Mann, Maame Ode, Akosua Brempongmaa und Papa Shee nahmen an der Begrüßung teil.
Obwohl das Gericht beide Frauen, Akosua Serwaa und Priscilla Ofori, als Ehefrauen anerkannt hat, betonen öffentliche Auftritte weiterhin Serwaas Anspruch. Ihr jüngster Besuch, der auf sichtbare Unterstützung stieß, hält die Debatte um Daddy Lumbas Vermächtnis in der Öffentlichkeit präsent. Die rechtliche Klärung hat die emotionalen und sozialen Spannungen unter Fans und Familie nicht vollständig beigelegt.